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Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Österreich

PRESSEMITTEILUNG

Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Österreich

Am 13. August 2001 sind in Wien die Ratifikationsurkunden des am 20.
Juli 2000 in Bern unterzeichneten Protokolls zur Änderung des
Doppelbesteuerungsabkommens mit der Republik Österreich vom 30. Januar
1974 ausgetauscht worden. Das Protokoll wird somit auf den 13. September
2001 in Kraft treten. Es findet Anwendung auf Dividenden und Zinsen, die
ab dem Jahr 2002 zufliessen. Für Dividenden aus wesentlichen
Beteiligungen (Beteiligungen von mindestens 20 %) ist eine rückwirkende
Anwendung per 1. Januar 2000 vorgesehen.

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

4.9.2001