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Grenzüberschreitende Carfahrten ausländischer Unternehmen nicht mehr

PRESSEMITTEILUNG

Grenzüberschreitende Carfahrten ausländischer Unternehmen nicht mehr
bewilligungspflichtig

Ausländische Transportunternehmungen brauchen nach Inkrafttreten des
Landverkehrsabkommens (LVA) mit der EU für ihre Carfahrten keine
Bewilligung mehr, wenn sie die in der Schweiz aufgenommenen Personen
grenzüberscheitend transportieren. Diese zollrechtliche Erleichterung
für ausländische Car-Transporte hat der Bundesrat heute als Ergänzung
zum LVA beschlossen.

Im Bereich des Strassenverkehrs bedeutet dies eine Liberalisierung der
gewerblichen Personentransporte zwischen der Schweiz und den EU-Staaten.
Bis anhin musste nämlich für Fahrten mit ausländischen Cars bei der
Eidg. Zollverwaltung eine Bewilligung eingeholt werden.
Binnentransporte, d.h. die Aufnahme und das Absetzen von Personen
innnerhalb der Schweiz mit ausländischen Cars (sog. Kabotage) sind
gemäss Landverkehrsabkommen weiterhin nicht gestattet.

Den bewilligungsfreien Zugang gewährt die Schweiz auch Carunternehmen
aus Staaten, die nicht der EU angehören.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünft:
Philippe Flückiger, Oberzolldirektion   Tel.  031  322 66 93
Walter Holzscheiter, Oberzolldirektion  Tel.  031  322 66 63

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im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

22.8.2001