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Verhandlungen mit der EU über Betrugsbekämpfung

Verhandlungen mit der EU über Betrugsbekämpfung

Vertreter der Europäischen Union (EU) und der Schweiz haben sich in Bern
zu einer ersten Verhandlungsrunde zur Bekämpfung des Zollbetrugs
getroffen. Dabei ging es noch nicht um inhaltliche Beschlüsse, sondern
vowiegend um die Darlegung der Ausgangslage sowie um prozedurale Fragen.
Ein nächstes Treffen wurde für September in Brüssel vereinbart.

Der Bundesrat hat am 16. Mai 2001 das Mandat für Verhandlungen mit der
EU über ein Abkommen zur Betrugsbekämpfung verabschiedet. In Bern
empfing die Schweizer Delegation (Leitung: Oberzolldirektor Rudolf
Dietrich) die Delegation der EU (Leitung: Lothar Kuhl vom Europäischen
Amt für Betrugsbekämpfung OLAF) zu einer ersten Verhandlungsrunde. Dabei
stand die gegenseitige Präsentation der Ausgangslage sowie das weitere
Vorgehen im Vordergrund.

Ausgangslage (vgl.
http://www.efd.admin.ch/d/aktuell/zollbetrug/index.htm )

Schweiz: Die Schweiz ist bereit, im Rahmen ihrer Rechtsordnung rasch
Lösungen zur effizienten Bekämpfung des Zollbetrugs zu finden, sie hat
kein Interesse daran, Abgabebetrug zu dulden oder Drehscheibe von
organisiertem Schmuggel zu sein. Tatbestände, für welche verstärkt Amts-
und Rechtshilfe geleistet werden soll, wären in einem Staatsvertrag
präzis zu umschreiben. Dabei könnten auch der gewerbsmässige Schmuggel
sowie Betrügereien mit Exportsubventionen erfasst werden. In solchen
Fällen würde auch das Bankgeheimnis aufgehoben. Die Anwendung von
Zwangsmassnahmen wie z.B. Beschlagnahme von Dokumenten wäre auch im
Amtshilfeverfahren  zulässig. Damit würden die in den letzten Jahren
bekannt gewordenen grossen Schmuggelfälle, in denen Organisatoren von
der Schweiz aus gehandelt haben, rasch und wirksam erfasst.  Die Schweiz
könnte auch Amts- und Rechtshilfe leisten, wenn die Schmuggelware das
schweizerische Territorium nicht berührt hat.

EU: Die EU will über die Betrugsbekämpfung hinaus alle illegalen
Aktivitäten, die zum Schaden der finanziellen Interessen der
Vertragsparteien führen erfassen. Sie möchte deshalb ein umfassendes
Amts- und Rechtshilfeabkommen aushandeln, das sich auf alle die
indirekte Fiskalität betreffenden Widerhandlungen bezieht; vom Abkommen
ausgenommen blieben die direkten Steuern.

Auskunft: Rudolf Dietrich, Oberzolldirektor, Tel. 031 322 65 01

 Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

19.07.2001

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