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Expertenbericht zur rechtsformneutralen Unternehmensbesteuerung abgeliefert

PRESSEMITTEILUNG

Expertenbericht zur rechtsformneutralen Unternehmensbesteuerung
abgeliefert

Die vom Vorsteher des EFD im Januar 2000 eingesetzte Expertenkommission
"rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung" (ERU) hat ihren Bericht
abgeliefert. Gestützt auf einen umfassenden Vergleich der Steuer- und
Abgabebelastung von Kapitalgesellschaften und Personenunternehmungen
schlägt die Kommission eine tiefgreifende Umgestaltung des
schweizerischen Unternehmenssteuerrechts vor. Das EFD wird nun die
Vorschläge zusammen mit den Kantonen vertieft prüfen. Eine vollständige
Umsetzung ist wegen möglicher grosser Ausfälle bei den AHV- Beiträgen
kaum realisierbar. Hingegen kann die Umsetzung gewichtiger
Einzelvorschläge die Struktur der Unternehmensbesteuerung signifikant
verbessern.

Verschiedene politische Vorstösse, namentlich zur wirtschaftlichen
Doppelbelastung Aktiengesellschaft/Aktionär und zur Besteuerung von
Gewinnen bei der Uebergabe von Personenunternehmen veranlassten den Chef
des Eidg. Finanzdepartementes, Herrn Bundesrat Kaspar Villiger, Anfangs
letzten Jahres die Expertenkommission ERU unter der Leitung von Herrn
Prof. Xavier Oberson von der Universität Genf einzusetzen. Die
elfköpfige Expertenkommission setzte sich zusammen aus Vertretern der
Wissenschaft, der Privatwirtschaft, der Kantone und der Eidgenössischen
Steuerverwaltung.

Die ERU erhielt den Auftrag, das gesamte schweizerische
Unternehmenssteuerrecht umfassend zu überprüfen. Besondere Beachtung
sollte sie der wirtschaftlichen Doppelbelastung schenken. Die Kommission
hatte Lösungsvorschläge für eine rechtsformneutrale Besteuerung der
Einkünfte aus Unternehmungen zu erarbeiten und dabei besonders die
kleinen und mittleren Unternehmen zu berücksichtigen.

 Die Kommission erarbeitete zunächst einen Vergleich der gesamten
Steuer- und Abgabebelastung von körperschaftlich organisierten
Unternehmen und ihrer Beteiligten einerseits und der Inhaber von
Personenunternehmen andererseits. Anschliessend wurde im Rahmen einer
rechtsvergleichenden Studie die Situation im Ausland und insbesondere in
unseren Nachbarstaaten und in den USA untersucht.

 Die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung und die steuerliche
Gleichbehandlung von Ausschüttungen einerseits und Gewinnen aus der
Veräusserung von massgeblichen Beteiligungen an einer
Kapitalgesellschaft andererseits stellte einen Schwerpunkt der Arbeiten
der ERU dar. Ein anderer Schwerpunkt lag in der Erarbeitung des Konzepts
für eine schweizerische Unternehmenssteuer, die - unabhängig von der
gewählten Rechtsform - das Unternehmen selber belastet und damit
insbesondere die unterschiedliche steuerliche Behandlung der
reinvestierten Gewinne aufhebt. Ein weiterer Teil der Arbeiten war der
rechtsformneutralen Förderung des Risikokapitals gewidmet.

 Vorschläge der Kommission

 Die Expertenkommission ERU empfiehlt die folgenden wichtigsten
Massnahmen im Hinblick auf eine rechtsformneutrale
Unternehmensbesteuerung:

- die Einführung einer Unternehmenssteuer zu einem proportionalen,
festen Satz, verbunden mit einem "Teileinkünfteverfahren", d.h. einer
teilweisen, z.B 60-prozentigen, Besteuerung der Erträge aus Beteiligung
und der Gewinne aus Veräusserung von massgeblichen Beteiligungen;

- der Unternehmenssteuer sollen zunächst die Kapitalgesellschaften und
Genossenschaften, sowie diejenigen Personenunternehmungen unterstellt
werden, die eine gewisse Grösse aufweisen. Weiter wird empfohlen, den
kleineren Personenunternehmen ein Optionsrecht für die
Unternehmenssteuer zu gewähren. Für kleine Kapitalgesllschaften soll
zudem ein umgekehrtes Optionsrecht, d.h. für den Verzicht auf die
Unterstellung unter die Unternehmenssteuer, geprüft werden;

- als massgeblich sollen solche Beteiligungen gelten, die mindestens 5
Prozent des Kapitals oder des Vermögens einer der Unternehmssteuer
unterliegenden Unternehmung und einen Wert von mindestens 100'000
Franken aufweisen;

- die Kapitalsteuer der Kantone sollte aufgehoben werden;

- die Steuerfreiheit der Kapitalgewinne auf nicht massgeblichen
Beteiligungen soll beibehalten werden;

- die kantonalen Vermögensteuern auf massgeblichen Beteiligungen sollten
abgeschafft werden.

Mit der Einführung der vorgeschlagenen Massnahmen fänden die Theorie der
indirekten Teilliquidation und die Transponierungstheorie sowie die von
der Rechtsprechung entwickelten Regeln zum gewerbsmässigen
Wertschiftenhandel grundsätzlich keine Anwendung mehr. Allerdings
drängten sich gewisse übergangsrechtliche Vorschriften auf.

 Flankierende Massnahmen würden namentlich im Bereich des
Sozialversicherungsrechts notwendig, insbesondere im Zusammenhang mit
der vorgeschlagenen Einführung einer Unternehmenssteuer. Diese
Problematik kann jedoch nur in enger Zusammenarbeit zwischen Steuer- und
Sozialversicherungsbehörden angegangen werden.

Weiteres Vorgehen

Der ERU-Bericht wird nun im EFD unter der Leitung der Eidg.
Steuerverwaltung analysiert werden. Die Analyse erfolgt in enger
Zusammenarbeit mit den Kantonen, deren Steuern durch die vorgeschlagenen
Aenderungen stark betroffen wären.

Eine erste Durchsicht des Berichts zeigt, dass es sehr gut gelungen ist,
einen Gesamtüberblick über die wesentlichen Aspekte des
Unternehmenssteuerrechts zu schaffen, und dass die Stossrichtungen
einleuchten. Die Umsetzung aller Empfehlungen der ERU müsste jedoch im
Rahmen einer umfassenden Unternehmenssteuerreform geschehen. Gerade bei
der Besteuerung der Personengesellschaften sind aber wichtige Fragen,
insbesondere im Zusammenhang mit den Sozialversicherungsbeiträgen, noch
ungelöst. Das EFD und der Bundesrat werden erst nach erfolgter Analyse
und in Kenntnis der Beurteilung durch die Kantone zu den Empfehlungen
der ERU und zum Ausmass einer Umsetzung der Vorschläge Stellung nehmen
können. Bereits heute ist jedoch klar festzuhalten, dass solche
Reformvorschläge keine Realisationschance haben, welche eine merkliche
Reduktion der AHV-Einnahmen zur Folge hätten.

Andere zentrale Aspekte der ERU-Empfehlungenzur Förderung des
Risikokapitals und zur Verbesserung von Strukturmängeln, wie etwa die
Beseitigung der wirtschaftlichen Doppelbelastung von Aktiengesellschaft
und Aktionär, die Unternehmensnachfolge sowie die steuerliche Behandlung
von Beteiligungsgewinnen, dürften dagegen rasch und kostenneutral
realisierbar sein. Der Bundesrat wird diese Aspekte im Sinne erster
Strukturverbesserungen voraussichtlich in diesem Herbst diskutieren.

Auskunft: Angelo Digeronimo (031 322 71 58), Arthur Gross (031 323 89
76),  Hans-Jürg Neuhaus (031 322 74 21), Eidg. Steuerverwaltung

 Der vollständige Bericht der ERU (inkl allen Anhängen und Berechnungen)
ist auf der Website der Eidg. Steuerverwaltung http://www.estv.admin.ch
abrufbar.

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel.: ++41 (0)31 322 60 33
Fax: ++41 (0)31 323 38 52
e-mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

12. Juli 2001