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05.07.2001 - Administrativuntersuchung eröffnet

MEDIENMITTEILUNG

Administrativuntersuchung eröffnet

Bern, 5. Jul. 2001 (EFD) Im Zusammenhang mit dem Beschwerdeentscheid
betreffend Selbstregulierungsorganisation (SRO) der Finanzfachleute und
dessen Umstände hat Bundesrat Kaspar Villiger heute Donnerstag die am
Dienstag dieser Woche beschlossene, umfassende Administrativuntersuchung
eingeleitet. Als Untersuchungsbeauftragter ist Prof. Karl Spühler
(1935), ehemaliger Bundesrichter und Ordinarius für Zivilprozessrecht a
n
der Universität Zürich, eingesetzt worden. Er hat seinen Schlussberic
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noch im August abzuliefern. Unabhängig von dieser Untersuchung erfolgt
die Beantwortung der Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission (GP
K)
des Nationalrates betreffs Umsetzung des Geldwäschereigesetzes.

Im Rahmen der vom Vorsteher des Eidg. Finanzdepartementes (EFD)
eingeleiteten Administrativuntersuchung werden insbesondere die
folgenden Punkte abgeklärt:

Zunächst soll generell der Ablauf der Ereignisse bei der Behandlung des

Gesuchs des Vereins SRO-Finanzfachleute und bei der Ausarbeitung der
Verfügung der Eidg. Finanzverwaltung (EFV) untersucht werden.
Insbesondere ist zu klären, welche Anweisungen der damalige Direktor de
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EFV welchen Personen erteilt hat und wie diese genau umgesetzt wurden.

Ein weiterer Untersuchungsschwerpunkt besteht in der Abklärung über d
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Richtigkeit von Aussagen und Stellungnahmen der an den Verfahren
Beteiligten, welche diese im Rahmen der Beweiserhebung des
Rechtsdienstes des EFD und später in der Öffentlichkeit abgegeben
haben.  Weiter ist zu beurteilen, ob Befangenheit gegeben war. Geklärt
werden soll zudem, wie vertrauliche Unterlagen per Indiskretion an die
Öffentlichkeit gelangten.

Alle Karten auf den Tisch

Weitere Fragen stellen sich bezüglich der Verletzung von
Ausstandspflichten und der allfälligen diesbezüglichen
Verantwortlichkeiten. Zudem ist zu prüfen, ob andere Dienstpflicht- und

Rechtsverletzungen vorliegen.

Die Administrativuntersuchung soll sicherstellen, dass alle Karten auf
den Untersuchungstisch gelegt werden, so dass der
Untersuchungsbeauftragte in Kenntnis aller Fakten eine Gesamtwürdigung
vornehmen kann.

Die Administrativuntersuchung

Nach Ziff. 11 der Richtlinien des Bundesrates vom 18. November 1981 übe
r
Admini-strativuntersuchungen (BBl 1981 III 1041) ist die
Administrativuntersuchung ein Verfahren der Dienstaufsicht, mit dem
abgeklärt werden soll, ob ein Sachverhalt vorliegt, der im öffenliche
n
Interesse ein Einschreiten von Amtes wegen erfordert. Die Untersuchung
richtet sich dabei nicht gegen bestimmte Personen. Sobald hinreichende
Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein aufzuklärender Sachverhalt auf

eine Dienstpflichtverletzung zurückzuführen ist, muss eine
Disziplinaruntersuchung nach den Art. 30ff. des Beamtengesetzes (SR
172.221.10) durchgeführt werden.

Gemäss den Richtlinien über Administrativuntersuchungen ist die
Untersuchung durch ein unabhängiges Untersuchungsorgan durchzuführen,

das nicht im betreffenden Aufgabenbereich tätig ist. Als
Untersuchungsbeauftragter ist Prof. Karl Spühler, ehemaliger
Bundesrichter und Ordinarius für Zivilprozessrecht an der Universität

Zürich, eingesetzt worden.

Spühler ist berechtigt, alle Bediensteten des EFD sowie Dritte als
Auskunftspersonen zu befragen.

Antworten zum GPK-Bericht erfolgen separat

Grundsätzlich nicht Gegenstand der Untersuchung bilden all jene Fragen,

welche die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates in ihrem
Bericht „Vollzugsprobleme bei der Umsetzung des Geldwäschereigesetzes
“
vom 29. Juni 2001 aufgeworfen hat. Diese werden vom Bundesrat bis Ende
2001 beantwortet.

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel.: ++41 (0)31 322 60 33
Fax: ++41 (0)31 323 38 52
e-mail: info@gs-efd.admin.ch
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