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Der Schweizer Zolltarif wird per 1. Januar 2002 angepasst

MEDIENMITTEILUNG

Der Schweizer Zolltarif wird per 1. Januar 2002 angepasst

Der Bundesrat hat in der heutigen Sitzung der Änderung des Schweizer
Zolltarifs auf den 1. Januar 2002 zugestimmt. Die Anpassung erfolgte
aufgrund der revidierten Nomenklatur des Weltzollrats (WZO). Die
Zollbelastung der Waren bleibt unverändert.

Der schweizerische Zolltarif basiert auf der internationalen Nomenklatur
der Weltzollorganisation (WZO) mit Sitz in Brüssel. Der
zwischenstaatlichen Organisation gehören über 100 Länder - darunter
sämtliche Industrienationen und die Schweiz - an. Das „Harmonisierte
System“, wie diese internationale Nomenklatur heisst, findet Anwendung
bei Handelsabkommen, dient als Warenliste für den Zoll, internationale
Transporte, Statistiken usw. Damit diese mit den neuesten
technologischen Entwicklungen Schritt hält, wird sie periodisch
(normalerweise alle 4 Jahre) angepasst. Die Mitgliedstaaten sind
völkerrechtlich verpflichtet, diese Anpassungen in ihre nationalen
Zolltarife einzubauen. Die aktuelle Revision erstreckt sich über den
ganzen Zolltarif; sie soll per 1. Januar 2002 in Kraft treten.

Mehr Transparenz bei Chemikalien

Während die Struktur des Zolltarifs bei einzelnen Kapiteln Anpassungen
erfährt, bleibt die Zollbelastung der Waren unverändert. Um den
grenzüberschreitenden Verkehr von schädlichen Stoffen (u.a. Chemikalien)
besser zu überwachen, wurden für gewisse Abfälle, umweltgefährdende
Materialen und Betäubungsmittel, spezielle Tarifnummern geschaffen. Im
Bereich der Wirkstoffe wurde zur Verbesserung des internationalen
Vergleiches der Statistiken das Kapitel 60 analog den Kapiteln 50 - 55
(Gewebe) aufgeteilt. Damit ist ein langjähriges Begehren der
schweizerischen Textilindustrie erfüllt worden. Auf Wunsch der
europäischen Leder- und Papierindustrie wurden die Kapitel 41 (Leder)
und 48 (Papier und Pappe) revidiert.

Der Schweizer Zoll hat bei dieser Revision, stets unter Konsultation der
Wirtschaftskreise, aktiv mitgewirkt. Die nächste Revision ist für das
Jahr 2007 vorgesehen. Auf diesen Zeitpunkt hin soll die Nomenklatur im
Bereich der elektronischen Datenverarbeitung (Kapitel 84, 85 und 90)
modernisiert werden.

Auskunft:
Roman Bisaz, Eidg. Oberzolldirektion (OZD), Tel. 031/ 322 65 09,
Erwin Hurni, OZD, Tel. 031/322 65 92

Eidgenössisches Finanzdepartement
Kommunikation
3. Juli 2001