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Nachbesserungen bei der Sanierung der SBB: Energiebereich und Pensionskasse

PRESSEMITTEILUNG

Nachbesserungen bei der Sanierung der SBB: Energiebereich und
Pensionskasse

Der Bundesrat hat gestern über die noch hängige Sanierung des
Energiebereichs und der Pensionskasse der SBB beschlossen. Für die
notwendigen Wertberichtigungen und die Bildung von Rückstellungen im
Energiebereich verzichtet der Bund auf die Rückzahlung von Darlehen in
der Höhe von 1,200 Milliarden Franken. Ebenfalls mit einem
Darlehensverzicht von 658 Millionen ermöglicht der Bund der SBB die
Bildung der notwendigen Rückstellungen für die Teuerung auf den
Altrenten. Die Vorschriften über die Mindestaustrittsleistung laut
Freizügigkeitsgesetz bedingen eine nachträgliche Erhöhung bei der
Ausfinanzierung der Deckungslücke im Umfang von 149 Millionen Franken.
Bei der Festlegung der Eröffnungsbilanz SBB per 1. Januar 1999 im Rahmen
der Bahnreform wurde der Energiebereich ausgeklammert, da die damals
geführten Verhandlungen zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt
hatten. Die SBB bekam zwei Jahre Zeit, eine Strategie für das
Energiegeschäft festzulegen und die Bewertung neu vorzunehmen. Das
Ergebnis liegt nun vor. Die Arbeiten wurden bundesintern begleitet und
das Resultat für gut befunden. Die SBB führt das Bahnstromgeschäft (16,7
Hz-Bereich) unter Optimierungen weiter und verkauft soweit möglich die
Beteiligungen im 50 Hz-Bereich. Diese Beteiligungen wurden von den SBB
weltweit ausgeschrieben. Ein grosser Teil konnte so verkauft werden. Der
Wertberichtigungsbedarf für den Energiebereich der SBB beträgt mit der
neuen Strategie und den getätigten Verkäufen 1‘199,6 Millionen Franken.
Gleichzeitig mit der Sanierung des Energiebereichs finanziert der Bund
der SBB zwei zusätzliche Rückstellungen für die Pensionskasse. Damit
soll einerseits die Teuerungszulage für Alt- und Übergangsrentner und
andererseits die notwendige Erhöhung des Deckungskapitals aufgrund der
Vorschrift für die Mindestaustrittsleistung des Freizügigkeitsgesetztes
finanziert werden. Die Rückstellungen sind so bemessen, dass die
Eigenfinanzierungskraft der Pensionskasse der SBB dort ergänzt wird, wo
sie nicht ausreicht. Diese beiden Erhöhungen machen rund 806,5 Millionen
aus.
Der Bund verzichtet auf die Rückzahlung von Darlehen im Umfang von
insgesamt 1‘857 Millionen Franken. Für die Mindestaustrittsleistung wird
die zur Zeit laufende Ausfinanzierung der Deckungslücke durch den Bund
um 149 Millionen aufgestockt.
Die SBB nehmen trotz dieser zusätzlichen Entschuldungsschritte des
Bundes ein beträchtliches Risiko in den Bereichen Energie und
Pensionskasse auf sich. Für die Berechnung des Sanierungsbetrags wurden
restriktive Annahmen getroffen. Entwickeln sich der Energiepreis, die
Jahresteuerung oder der Teuerungsausgleich auf den Bundesrenten für die
SBB ungünstig, können die sich daraus ergebenden finanziellen Lasten das
Gesamtergebnis der SBB AG verschlechtern.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Pierre-André Meyrat, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60
40

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28.6.2001