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Inkraftsetzung des PUBLICA-Anlagereglements auf den 1. August 2001

PRESSEMITTEILUNG

Inkraftsetzung des PUBLICA-Anlagereglements auf den 1. August 2001

Das Anlagereglement der Pensionskasse des Bundes PUBLICA tritt auf den
1. August 2001 in Kraft. Dies hat der Bundesrat heute anstelle der noch
nicht ernannten Kassenkommission beschlossen.

Das Anlagereglement der Pensionskasse des Bundes PUBLICA basiert auf der
im Mai 1999 durch den Bundesrat festgelegten Anlagestrategie „PKB 1999“
und enthält Bestimmungen über die Anlagevorschriften und die
Kompetenzverteilung zwischen den Organisationseinheiten. Das Reglement
ermöglicht auch den direkten Immobilienerwerb.

Der Bundesrat hat das Anlagereglement anstelle der Kassenkommission
erlassen, deren Ernennung erst für den Spätherbst 2001 vorgesehen ist.
Bis zur endgültigen Kompetenzübertragung an dieses paritätische Organ
hat der Bundesrat die Zuständigkeit für die Immobilienanlagen sowie für
den Abschluss und die Kündigung von Anschlussverträgen mit
Organisationen, die dem Bund besonders nahe stehen, an PUBLICA
übertragen.

PUBLICA soll im Laufe des nächsten Jahres operativ werden. Der
gestaffelte Übertritt der Versicherten aus der heutigen Pensionskasse
des Bundes wird voraussichtlich Ende 2002 abgeschlossen sein.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Peter Düggeli, PUBLICA, Tel: 031 323 41 91;

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

27.6.2001