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SAirGroup: Bezirksgericht Zürich setzt Sonderprüfer ein

PRESSEMITTEILUNG

SAirGroup: Bezirksgericht Zürich setzt Sonderprüfer ein

Auf Gesuch von Bund, Kanton Zürich und verschiedener Kleinaktionäre der
SairGroup hat heute der Einzelrichter des Bezirksgerichts Zürich die
Firma Ernst & Young als Sonderprüferin eingesetzt. Die Sonderprüfung
stützt sich auf einen Beschluss, den die Generalversammlung der
SAirGroup am 25. April 2001 gefasst hat. Sie dient der Abklärung
bestimmter Sachverhalte und unterstützt die Aktionäre bei der Ausübung
ihrer Rechte. Die Ergebnisse der Sonderprüfung sollten noch vor der
nächsten ordentlichen Generalversammlung vorliegen. Man erhofft sich von
ihnen Aufschluss darüber, ob in der Vergangenheit Gesellschaftsorgane
(Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, Revisionsstelle) ihre
Sorgfaltspflichten verletzt haben. Sollte dies zutreffen, besteht die
Möglichkeit einer Verantwortlichkeitsklage.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Jakob Kilchenmann, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: (031) 322 60
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19.6.2001