Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Anpassung bei der Besoldung und der beruflichen Vorsorge für Magistratspersonen

PRESSEMITTEILUNG

Anpassung bei der Besoldung und der beruflichen Vorsorge für
Magistratspersonen

Mit der Inkraftsetzung des Bundespersonalgesetzes (BPG) für die
Verwaltung muss der Bundesbeschluss über Besoldung und berufliche
Vorsorge der Magistratspersonen von 1989 angepasst werden. Gleichzeitig
wird er in eine Verordnung der Bundesversammlung umformuliert. Der
Bundesrat hat heute die Botschaft zur entsprechenden Verordnung
verabschiedet. Die Revision bzw. Umwandlung des Bundesbeschlusses ist
formeller Natur. Sie verändert weder die Lohnhöhe noch die Höhe der
Ruhegehälter der Magistratspersonen.

Der Lohn der Magistratspersonen wird heute durch Prozentsätze der im
Beamtengesetz definierten Maximalbesoldung für das Bundespersonal
festgelegt. Mit Inkrafttreten des BPG und der Aufhebung des
Beamtengesetzes muss der für den Lohn und die Ruhegehälter der
Mitglieder des Bundesrates, des Bundes- und des Eidg.
Versicherungsgerichts sowie für die Bundeskanzlerin oder den
Bundeskanzler massgebende Bundesbeschluss von 1989 angepasst werden. Der
allgemein verbindliche Bundesbeschluss wird in eine Verordnung der
Bundesversammlung umformuliert. Darin soll der Lohn der Mitglieder des
Bundesrates als Frankenbetrag festgelegt werden: Zur Zeit beträgt er 400
783.- Franken brutto. Die übrigen Magistratengehälter werden von diesem
Betrag abgeleitet.

Weiter werden die Bestimmungen über die berufliche Vorsorge von
Angestellten des Bundes, die in den Magistratenstand treten, dem
Freizügigkeitsgesetz von 1993 angepasst. Damit werden diese Personen
jenen gleichgestellt, die von andern Arbeitgebern kommen und als
Magistratspersonen gewählt werden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: David Gerber, Eidg. Personalamt; Telefon 031 323 93 65

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

15.6.2001