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Bundesrat genehmigt Bericht des Ausgleichfonds AHV und die Rechnungen AHV/IV/EO

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat genehmigt Bericht des Ausgleichfonds AHV und die Rechnungen
AHV/IV/EO 2000

Der Bundesrat hat heute den Jahresbericht sowie die Jahresrechnungen der
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung
(IV) sowie der Erwerbsersatzordnung (EO) 2000 genehmigt.

Gemäss AHV-Verordnung unterbreitet der Verwaltungsrat des
Ausgleichsfonds der AHV dem Bundesrat jeweils seinen Jahresbericht sowie
die Jahresrechnungen der AHV, IV und EO zur Genehmigung. Der Bundesrat
hat den entsprechenden Bericht und die Rechnungen 2000 an seiner Sitzung
vom 15. Juni 2001 genehmigt.

Wie bereits in einer Medienmitteilung vom März 2001* informiert wurde,
schliessen die Rechnungen 2000 von AHV, IV und EO zusammen mit einem
Überschuss von 441 Millionen ab. Während die AHV mit einem positiven
Ergebnis von 1'070 Millionen abschloss, betrug das Defizit bei der IV
820 Millionen. Bei der EO resultierte ein Überschuss von 191 Millionen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:  Dominique Salamin, Ausgleichsfonds AHV, Tel. 022 / 795 95 28

 *Auf www.efd.admin.ch finden Sie diese Medienmitteilung über einen Link
auf diesem Communiqué

15.6.2001