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Geldwäscherei-Kontrollstelle: Einvernehmlicher Führungswechsel - kompetent

PRESSEMITTEILUNG

Geldwäscherei-Kontrollstelle: Einvernehmlicher Führungswechsel -
kompetent ausgestalteter Übergang zu neuer Führungsstruktur

Personelle und strukturelle Veränderungen im Bereich der Kontrollstelle
zur Bekämpfung der Geldwäscherei: Abteilungsleiter Niklaus Huber hat die
Kündigung eingereicht. Um Kontinuität zu ermöglichen, erklärte sich
Huber bereit, dem Direktor der Eidg. Finanzverwaltung mit seinem
Fachwissen für Beratungsdienstleistungen im Bereich der
Geldwäscherei-Bekämpfung weiter zur Verfügung zu stehen, seine
Funktionen in der  Kontrollstelle gibt er jedoch bereits jetzt ab. Als
interimistischer Leiter wurde der frühere Präsident des Zürcher
Handelsgerichts, der 62jährige Armand Meyer, eingesetzt. Er wird dabei
in Rechts- und Organisationsfragen von ausgewiesenen Spezialisten
unterstützt. Somit ist sichergestellt, dass entscheidreife Pendenzen
abgebaut und die Führungsstruktur neu gestaltet werden können. Meyer übt
diese Funktion als Beauftragter von Departementschef Kaspar Villiger
aus. Der Chefposten soll ausgeschrieben und baldmöglichst besetzt
werden.

Der Aufbau von Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei und
Selbstregulierung der Branche war nebst erfolgreicher und international
modellhafter Arbeit erwartungsgemäss auch mit Anlaufschwierigkeiten
verbunden. Trotz Einigkeit in den zentralen Fragen der konsequenten
Umsetzung des Geldwäschereigesetzes (GwG) und der Notwendigkeit eines
konkreten Massnahmenplans, entstanden beim Direktor der Eidg.
Finanzverwaltung, Peter Siegenthaler, und  beim Abteilungsleiter,
Niklaus Huber, zusehends unterschiedliche Auffassungen über Rolle und
Führungsschwerpunkte des Kontrollstellenleiters. Dies erschwerte für
beide Seiten die Perspektiven für eine langfristige Zusammenarbeit. Bei
Huber kam dazu, dass die zunehmend öffentliche Exposition seiner
heutigen Funktion eine Erschwerung für spätere Tätigkeiten als Anwalt
oder in der Privatwirtschaft darstellt. Diese Gründe veranlassten Huber
zu seiner Kündigung. Damit kommt es zum Wechsel an der Spitze der
Kontrollstelle. Um Kontinuität zu ermöglichen, erklärte sich Huber
bereit, dem Direktor der Eidg. Finanzverwaltung mit seinem Fachwissen
für Beratungsdienstleistungen im Bereich der
 Geldwäscherei-Bekämpfung weiter zur Verfügung zu stehen, seine
Funktionen in der  Kontrollstelle gibt er jedoch bereits jetzt ab.
Siegenthaler nahm dieses Beratungsangebot an. Auch nach dem personellen
Wechsel geht die kontinuierliche Verstärkung der Kernfunktionen der
Kontrollstelle weiter. Im Willen, das GwG zielstrebig und glaubhaft
umzusetzen, plant EFV-Direktor Peter Siegenthaler nebst der raschen
Neubesetzung des Chefpostens auch eine Erneuerung der
Leitungsstrukturen. Siegenthalers klarer Wille zur Umsetzung des
Gesetzesauftrags, der Einsatz der interimistischen Führungscrew und die
Pläne zur Erneuerung der Leitungsstrukturen werden von Bundesrat Kaspar
Villiger ausdrücklich unterstützt.

Rollenteilung von Justiz und Aufsicht in der Geldwäschereibekämpfung
Die Umsetzung des GwG fällt in die Kompetenz verschiedener Instanzen:
Für die Strafverfolgung von Geldwäscherei-Delikten sind einzig die
Organe der Justiz zuständig. Bezüglich der Beaufsichtigung des
Finanzsektors teilen sich die Eidg. Bankenkommission (Bankensektor), das
Bundesamt für Privatversicherungen (Assekuranz), die
Spielbankenkommission (Casinos) und die Kontrollstelle für die
Bekämpfung der Geldwäscherei (übrige Finanzintermediäre) in die
Aufgabenbereiche Regulierung, Kontrolle und Einhaltung der
Sorgfaltspflichten. Strafverfolgung und Prävention spielen im Schweizer
Dispositiv zur effizienten Bekämpfung der Geldwäscherei und zur
Qualitätssicherung des Finanzsektors eine gleichermassen wichtige Rolle.

Kompetent abgesicherter Übergang - Geschäftsleitung wird aufgebaut

Bis zum Amtsantritt des neuen Kontrollstellenleiters übernimmt Armand
Meyer, früherer Oberrichter und Präsident des Zürcher Handelsgerichts,
die interimistische Leitung der Kontrollstelle. Meyer erfüllte
verschiedentlich Mandate des Eidg. Departements für auswärtige
Angelegenheiten (Wahlbeobachtung, Menschenrechte) und ist Mitglied der
SP Schweiz. Die Funktion als interimistischer Leiter der Kontrollstelle
übt Meyer als Beauftragter von Bundesrat Kaspar Villiger aus, ebenso die
Begleitung  des neu zu wählenden Kontrollstellenleiters während der
Umgestaltungsphase. Meyer wird gleichzeitig in den Beirat aufgenommen.
In juristischen Fachfragen sowie bezüglich Ausbildung neuer Mitarbeiter
wird Armand Meyer auf Mandatsbasis von einem aussenstehenden
Rechtskonsulenten mit ausgewiesenem Fachwissen auf den Gebieten der
Geldwäschereiprävention und Finanzmarktaufsicht, Fürsprecher Michael
Kunz unterstützt. Kunz ist zur Zeit im Sekretariat der Eidg.
Bankenkommission mit Spezialaufgaben im Bereich E-Banking betraut und
war zuvor als a.o. besonderer Untersuchungsrichter für den Kanton Bern
mit dem Fall von Werner K. Rey / Omni Holding befasst. Für die
Reorganisation sowie für das Projektmanagement steht dem
interimistischen und dem neu zu wählenden Kontrollstellenleiter bis auf
weiteres ein Referent aus dem persönlichen Stab des Departementschefs,
Roland Favre, zur Verfügung.

Mit diesen Massnahmen sind die Voraussetzungen für die Bearbeitung
pendenter Entscheide kompetent erfüllt und die notwendige Unterstützung
für den Aufbau der neuen Struktur sichergestellt. Diese sieht die
Bildung zusätzlicher Fachbereiche  sowie eine unter dem Vorsitz des
Abteilungschefs stehende Geschäftsleitung vor. Ziel ist, dass die
interimistische und die definitive Führung eine von Departement,
Finanzverwaltung und Kontrollstelle gemeinsam getragene Strategie zur
kurz- und langfristigen GwG-Umsetzung entwickeln und realisieren. Nur so
sind die Voraussetzungen für ein professionelles Aufsichts- und
Kontrollmanagement auf sachlicher Grundlage erfüllt.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

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13.6.2001