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Befreiung von der Mehrwertsteuer im Bereich der Bildung und der Prüfungen

PRESSEMITTEILUNG

Befreiung von der Mehrwertsteuer im Bereich der Bildung und der
Prüfungen

Prüfungsgebühren sollen künftig in jedem Fall von der Mehrwertsteuer
ausgenommen sein, unabhängig davon, ob sie im Entgelt der
Bildungsleistungen enthalten sind oder separat in Rechnung gestellt
werden. Der Bundesrat hat heute einer entsprechenden Forderung der
Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates
zugestimmt. Ausserdem sollen gewisse Vorumsätze im Bereich der Bildung
und der Prüfungen neu von der Steuer ausgenommen werden.

Mit einer Parlamentarischen Initiative hatte die WAK eine Ausweitung der
Steuerausnahme im Bereiche der Bildung und der Prüfungen angestrebt.
Prüfungsgebühren sollten nach der neuen Fassung des
Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) in jedem Fall von der Steuer ausgenommen
sein, unabhängig davon, ob sie im Entgelt der Bildungsleistungen
enthalten sind oder separat in Rechnung gestellt werden. Dies entspricht
der bereits seit dem 1. Januar 2001 geltenden Praxis der Eidgenössischen
Steuerverwaltung (ESTV).

Weiter verlangte die WAK, es sollten neu auch bestimmte sogenannte
Vorumsätze von der Steuerausnahme erfasst werden, falls sie mit der
Bildungsleistung oder der Prüfung einen unmittelbaren Zusammenhang
haben, wie z.B. die Organisation der Prüfung oder die Erledigung der von
der Prüfung herrührenden Sekretariatsarbeiten durch Dritte.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass der von der WAK vorgeschlagene
MWSTG-Text insofern über die im europäischen Recht vorgesehene
Steuerbefreiung hinausgeht, als die erwähnten Vorumsätze von der Steuer
ausgenommen werden. Dennoch stimmt er dem Antrag der WAK mit Blick auf
den durch die Initiative angestrebten Zweck zu, da die vorgeschlagene
Ausnahme in objektiver und subjektiver Hinsicht ausreichend und klar
begrenzt ist.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Heinz Keller, Eidgenössische Steuerverwaltung, Tel. 031 325
77 40

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5.6.2001