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Bund entschädigt die Kantone für die Ausgabekosten der 40-Tonnen-Kontingente

PRESSEMITTEILUNG

Bund entschädigt die Kantone für die Ausgabekosten der
40-Tonnen-Kontingente

Im Rahmen des Vollzugs des bilateralen Landverkehrsabkommens mit der EU
ist den Kantonen die Ausgabe der Bewilligungen für 40-Tonnen-Kontingente
im Binnentransport übertragen worden. Der Bundesrat hat heute
beschlossen, sie für die Erfüllung dieser Aufgabe zu entschädigen. Die
Höhe der Abgeltung beträgt 45 Franken pro Tageskarte. Der Beschluss
tritt rückwirkend per 1. Januar 2001 in Kraft.

Die Kantone verfügen 2001 und 2002 im Rahmen der 40-Tonnen-Kontingente
über 150'000 Bewilligungen für Binnentransporte auf der Strasse. 2003
und 2004 wird diese Zahl auf 200'000 erhöht. Diese Kontingente werden in
Form von Tageskarten unter den Strassentransportunternehmungen verteilt,
wobei eine Tageskarte 3 Bewilligungen aus dem Kontingent entspricht.

Der Preis der Tageskarten wird in einer Verordnung des Bundesrates
analog zu den Tarifen festgelegt, die mit der EU im Landverkehrsabkommen
vereinbart wurden. Auf eine entsprechende Anfrage der Kantone hin hat
der Bundesrat anerkannt, dass die Kantone von den Schweizer
Transportunternehmungen (die als Einzige zu Binnentransporten befugt
sind) nicht zusätzlich zum Preis der Tageskarte noch eine Gebühr zur
Deckung ihrer Verwaltungskosten erheben können. Würden sie dies tun,
wären die Schweizer Camionneure gegenüber den ausländischen
Strassentransportunternehmern diskriminiert. Der Bundesrat hat deshalb
beschlossen, die Verwaltungskosten der kantonalen Amtsstellen dem Bund
aufzubürden.

Die Ausgabekosten einer Tageskarte werden auf 45 Franken geschätzt. 2001
und 2002 werden 50'000 Tageskarten verteilt (das sind 150'000
Bewilligungen, da 1 Tageskarte 3 Bewilligungen entspricht); dem Bund
entstehen dadurch jährliche Kosten von 2,25 Millionen Franken. Unter dem
Vorbehalt der Ausschöpfung der Kontingente wird sich dieser Betrag 2003
und 2004 auf 3 Millionen Franken pro Jahr erhöhen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Pierre-André Meyrat, Eidg. Finanzverwaltung, Tel: 031 322 60
40

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5.6.2001