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Bericht über Kaderlöhne in Unternehmungen des Bundes liegt vor

PRESSEMITTEILUNG

Bericht über Kaderlöhne in Unternehmungen des Bundes liegt vor

Der Bundesrat hat heute den Bericht "Löhne und weitere
Anstellungsbedingungen der obersten Führungskräfte" gutgeheissen. Der
Bericht untersucht die Verhältnisse bei acht dem Bund nahe stehenden
Unternehmungen. Er kommt zum Schluss, dass die Löhne der obersten
Führungskräfte marktgerecht sind. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
besteht darum nach Ansicht des Bundesrates nicht. Da es sich um
substanziell mit öffentlichen Mitteln ausgestattete oder in öffentlichem
Mehrheitsbesitz befindliche Unternehmen handelt, erachtet es der
Bundesrat aber als zwingend, der Lohnpolitik der Unternehmungen die
notwendige Aufmerksamkeit zu schenken. In den Bereichen Entschädigungen
und Entlöhnung sowie bezüglich Boni und berufliche Vorsorge sollen
Massnahmen ergriffen werden.

Mit der Verselbständigung der Unternehmungen des Bundes haben sich
sowohl die Aufsichts- und Steuerungsfunktionen als auch das Umfeld der
Unternehmungen verändert. Der Lohnbericht hält fest, dass die Trennung
zwischen politischer / strategischer und operativer Führung im Zentrum
steht. Während die Bundesinteressen durch die Festlegung der
Eignerstrategien und mittels Leistungsaufträgen wahrgenommen werden,
liegt die operative Führung allein bei den Unternehmungen, die
Ergebnisverantwortung tragen und zugleich voll oder zumindest teilweise
im Wettbewerb stehen. Das trifft besonders auch auf den Personalmarkt
zu.

Gesetzliche Grundlagen nach wie vor zweckmässig

Die Festlegung der Löhne der obersten Kader liegt nach den massgeblichen
Gesetzen in der Kompetenz der zuständigen leitenden Organe. Sie sind
mithin keine Folge des neuen Bundespersonalgesetzes. Der Bundesrat
erachtet die gesetzlichen Grundlagen als nach wie vor zweckmässig und
den unterschiedlichen Verhältnissen angepasst. Er sieht daher keinen
gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Die Kaderlöhne sind in den letzten Jahren in vielen Fällen zwar spürbar
angestiegen. Nach den Vergleichsstudien, die von den SBB und dem EFD in
Auftrag gegeben wurden, sind sie aber marktgerecht und liegen insgesamt
eher im unteren Bereich der Bandbreite.  Gesamthaft betrachtet kann
daher nicht von überrissenen Löhnen gesprochen werden. In einzelnen
Fällen liessen die Verantwortlichen indes die nötige Sensibilität
gegenüber der politischen Diskussion vermissen, einerseits durch das
Tempo der Anpassungen, anderseits durch eine gewisse Grosszügigkeit in
Einzelfällen.

Transparenz und Grundsätze

Der Bundesrat will mit einer ausgebauten Berichterstattung die
Transparenz verbessern. Er erachtet die Publikation des vorliegenden
Berichts denn auch als ersten Schritt, von dem er sich eine gewisse
Signalwirkung für die Privatwirtschaft erhofft.

Sodann will der Bundesrat für Unternehmungen, bei denen der Bund
alleiniger Eigentümer ist oder die dem Bund auf andere Weise besonders
nahe stehen, Grundsätze für die Entschädigung der Verwaltungsräte sowie
für die Entlöhnung, Boni und die berufliche Vorsorge der obersten
Führungskräfte festlegen.

Öffentliche Diskussion führte zum Bericht
Das Bekanntwerden von Löhnen der Geschäftsleitungsmitglieder der SBB,
der Post und anderer Unternehmungen, die ganz oder teilweise im Besitz
des Bundes sind oder diesem auf andere Weise besonders nahe stehen, hat
eine öffentliche Diskussion ausgelöst. In der Folge verlangten
verschiedene parlamentarische Kommissionen vom Bundesrat Auskunft über
die Löhne und Anstellungsbedingungen der obersten Führungskräfte. Der
Bericht des Bundesrats liegt nun vor. Er antwortet auf die Begehren der
Finanzdelegation der eidg. Räte, der Staatspolitischen Kommission des
Nationalrats und der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des
Nationalrats. Er  berücksichtigt auch mehrere parlamentarische
Vorstösse.
Verfasst hat den Bericht eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter
Leitung des Eidg. Personalamts. Untersucht wurden die Verhältnisse bei
der Swisscom AG, der Post, der SBB, der RUAG, der Schweizerischen
Nationalbank (SNB), der SUVA, der SRG und beim Eidg. Institut für
Geistiges Eigentum (IGE). Gegenstand der Untersuchung waren die
Rechtsgrundlagen der Unternehmungen, deren Umfeld (die unternehmerischen
Rahmenbedingungen), die Löhne und Anstellungsbedingungen der obersten
Führungskräfte, die Entschädigungen der Verwaltungsräte sowie ein
Vergleich der Kaderlöhne mit denjenigen der Bundesverwaltung und der
Privatwirtschaft. Grundsätzliche Überlegungen zur Lohnpolitik und eine
rechtliche und politische Würdigung der Situation schliessen den Bericht
ab.

Die drei interessierten Kommissionen werden den Bericht am 14. Juni 2001
im Rahmen eines gemeinsamen Hearings mit einer Vertretung des
Bundesrates besprechen. Die Massnahmen des Bundesrats sind auf Ende 2001
terminiert.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Peter Hablützel, Eidg. Personalamt, Tel. (031) 322 62 01
Thierry Borel, Eidg. Personalamt, Tel. (031) 322 62 11
Hans Rudolf Dörig, Generalsekretariat UVEK, Tel. (031) 322 55 07

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5.6.2001