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Gewährung der Teuerung auf Renten bei den ehemaligen Regiebetrieben des Bundes

PRESSEMITTEILUNG

Gewährung der Teuerung auf Renten bei den ehemaligen Regiebetrieben des
Bundes

Alle Renterinnen und Rentner, die vor der Verselbständigung der früheren
Bundesregiebetriebe pensioniert worden sind, haben ihr Leben lang
Anspruch auf den gleichen Teuerungsausgleich, welcher den Rentnerinnen
und Rentnern des Bundes gewährt wird. In diesem Zusammenhang hat der
Bundesrat gestern seinen schon 1997 gefällten Entscheid bekräftigt,
wonach die Unternehmungen SBB, Swisscom, Post und RUAG
(Rüstungsbetriebe) selber für die Teuerung auf allen Renten aufkommen
müssen. Der Bund stattet sie im Gegenzug bei der Verselbständigung mit
genügend Kapital aus.
Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung von gestern Mittwoch mit der
Rechtslage bei der Rententeuerung der ehemaligen Regiebetriebe
auseinandergesetzt. Anlass dazu war, dass die Personalverbände unter der
Führung des Schweizerischen Eisenbahnerverbandes (SEV) von den SBB die
selbe Teuerung für ihre Rentnerinnen und Rentner fordern wie sie den
Bundesrentnerinnen und -rentnern gewährt wird. Diese Forderung begründet
der SEV mit einem Rechtsgutachten, das den Anspruch der Rentnerinnen und
Rentner, die vor der Verselbständigung pensioniert wurden
(Altrentnerinnen und Altrentner), auf die Bundesrententeuerung
bestätigt. Ein von den SBB selber in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten
und die bundesinternen Abklärungen kamen zum selben Schluss. Für die
Übergangsrentnerinnen und -rentner, die nach der Verselbständigung aber
vor Inkrafttreten des neuen Bundespersonalgesetz, also in den Jahren
1999 und 2000, pensioniert wurden, ist die Rechtslage nicht ganz
eindeutig. Für die Neurenten gilt nur das Pensionskassenreglement der
SBB. Die Rechtslage für die Swisscom, die Post und die RUAG präsentiert
sich nach bundesinternen Abklärungen ähnlich.
Schon 1997 hat der Bundesrat festgelegt, dass die Unternehmungen selber
für den Teuerungsausgleich auf ihren Renten aufkommen müssen. Der Bund
stattet sie im Gegenzug bei der Verselbständigung mit ausreichend
Kapital aus. Dieser Grundsatz ist gestern vom Bundesrat bestätigt
worden. Alle Altrentnerinnen und Altrentner werden demnach in den Genuss
der Bundesteuerung kommen. Vorgesehen ist zudem, auch die
Übergangsrenten wie Altrenten zu behandeln.

Die SBB müssen jetzt die Teuerungsausgleiche von 0,3 Prozent für das
Jahr 1999, von 1 Prozent für das Jahr 2000 und 2 Prozent für das Jahr
2001 auf Alt- und Übergangsrenten nachfinanzieren und ausbezahlen. Dafür
reichen aber die Erträge ihrer Pensionskasse nicht aus. Daher gelangten
die SBB mit einem Finanzierungsgesuch an den Bundesrat. Dieser ist
bereit, eine Erhöhung der Kapitalausstattung für die Pensionskasse der
SBB zu prüfen, weil die mit der Eröffnungsbilanz per 1. Januar 1999
gewährte Rückstellung sicher höher ausgefallen wäre, wenn die jetzt
bekannten Rechtsgutachten bereits vorgelegen hätten. Die Erhöhung der
Kapitalausstattung wird dem Bundesrat - zusammen mit anderen Korrekturen
der Eröffnungsbilanz - separat unterbreitet.

Die Rekapitalisierung der Pensionskasse der RUAG wird dem Bundesrat noch
vor den Sommerferien vorgelegt. Bei der Post steht im Hinblick auf die
Schaffung einer eigenen Pensionskasse (geplant auf den 1.1.2002) die
Übernahme des Pensionskassen-Fehlbetrags durch den Bund im Vordergrund.
Für die Berücksichtigung der Altrententeuerung bei der
Kapitalausstattung der neuen Post-Pensionskasse muss zuerst eine
gesetzliche Grundlage geschaffen werden. In beiden Fällen werden die
Rechtsgutachten bei der Berechnung der entsprechenden Rückstellung
berücksichtigt. Die Swisscom erhält keine zusätzlichen Bundesgelder, sie
verfügt über ausreichende Rückstellungen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Cornelia Appetito, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 54 13

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31.5.2001