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SAirGroup: Bund und Kanton Zürich verlangen die Einsetzung eines Sonderprüfers

PRESSEMITTEILUNG

SAirGroup: Bund und Kanton Zürich verlangen die Einsetzung eines
Sonderprüfers

Der Bund und der Kanton Zürich als qualifizierte Minderheitsaktionäre
der SAirGroup (neu: Swissair Group) haben am Mittwoch, 23. Mai 2001
(Datum der Eingabe), beim Bezirksgericht Zürich um die Einsetzung eines
Sonderprüfers ersucht.

Am 25. April 2001 hat die Generalversammlung (GV) der SAirGroup dem
Antrag des Bundes und des Kantons Zürich auf Einleitung einer
Sonderprüfung mit grossem Mehr entsprochen. Gestützt auf den
GV-Beschluss kann die Gesellschaft oder jeder Aktionär innert 30 Tagen
den zuständigen Richter um Einsetzung eines Sonderprüfers ersuchen. Mit
ihrer Eingabe haben Bund und Kanton von diesem Recht Gebrauch gemacht.
Die Sonderprüfung dient der Abklärung bestimmter Sachverhalte und
unterstützt die Aktionäre bei der Ausübung ihrer Rechte. Im Falle der
SAirGroup soll sie darüber Aufschluss geben, ob in der Vergangenheit
Gesellschaftsorgane ihre Sorgfaltspflichten missachtet haben.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Jakob Kilchenmann, Eidgenössische Finanzverwaltung, 031 322
6059.

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im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

23.5.2001