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Klare Kompetenzen für den Verwaltungsrat des Ausgleichsfonds der AHV

PRESSEMITTEILUNG

Klare Kompetenzen für den Verwaltungsrat des Ausgleichsfonds der AHV

Mit einer Änderung der Verordnung über die Verwaltung des
Ausgleichs-fonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung hat der
Bundesrat an seiner heutigen Sitzung die Kompetenzen des
Verwaltungsrates mit seinen Verantwortungen in Einklang gebracht.
Aufgrund des mit der 10. AHV-Revision erweiterten Spielraums für die
Anlage der Gelder des Ausgleichsfonds der AHV, der als selbständiger
Fonds geführt wird, hat der Verwaltungsrat des AHV-Fonds eine neue
Anlagestrategie formuliert und die Ausrichtung der Anlageorganisation
auf die Einführung eines modernen Port-folio Managements beschlossen.
Bei der Umsetzung seiner Beschlüsse traten Schwierigkeiten auf, weil der
Verwaltungsrat nicht über eine vollumfängliche Bud-getkompetenz
verfügte.
Diesen Mangel hat der Bundesrat mit der Änderung der Verordnung über die
Ver-waltung des Ausgleichsfonds der Alters- und
Hinterlassenenversicherung beho-ben, indem er die Kompetenzen des
Verwaltungsrates des Ausgleichsfonds der AHV mit den Veranwortungen in
Einklang gebracht hat. Die Änderung der Verord-nung tritt am 1. Juli
2001 in Kraft.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Peter Thomann, Vizedirektor, Chef Bundestresorerie, Tel. 031
322 60 71

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im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

23.5.2001