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Rekurse gegen Tempolimiten abgewiesen

PRESSEMITTEILUNG

Rekurse gegen Tempolimiten abgewiesen

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Beschwerden gegen die
vom Kanton Luzern herabgesetzte Geschwindigkeitslimite auf der Autobahn
bei Emmen/Luzern abgewiesen.

1995 hatte der Bundesrat Beschwerden gegen Tempobeschränkungen auf
Autobahnen im Raum Luzern gutgeheissen und die vom Kanton Luzern
verfügte Geschwindigkeitslimite von 80 km/h wieder aufgehoben. 1996
setzte der Regierungsrat des Kantons Luzern auf einem Teil der von der
ursprünglichen Massnahme betroffenen Strecke, nämlich auf rund drei km
der A2 bei Emmen von Riffig bis Über-gang Seetalstrasse Gemeinde Emmen,
die Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h auf 100 km/h herab. Gegen diese
Verfügung sind beim Bundesrat wiederum Beschwerden eingegangen.

Der Kanton stützt sich in erster Linie auf die Verkehrssicherheit. Er
hat in einem Gutachten das Unfallgeschehen unter den verschiedenen
bisherigen Temporegimes auf der Autobahn bei Emmen untersuchen lassen.
Der Gutachter weist nach, dass dort ein eindeutiger Zusammenhang
zwischen den er-laubten Geschwindigkeiten und den Verunfalltenraten
besteht. Je höher die zulässige Geschwindigkeit war, desto zahlreicher
waren auch die Unfälle. Der Streckenabschnitt ist auch deutlich
unfallträchtiger als die Nachbarstrecken: Die Verunfalltenraten sind bei
Tempo 120 mehr als doppelt so hoch als auf der A2 zwischen Neuenkirch
und Rothenburg und der A14 zwischen Rotsee und Buchrain. Unter diesen
Umständen ist die verfügte tiefere Geschwindigkeitslimite
verhältnismässig und gerechtfertigt. Der Bundesrat hat die dagegen
erhobenen Beschwerden daher abgewiesen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Bruno Dorner, Rechtsdienst Eidg. Finanzverwaltung, Tel:
031/322 61 90

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23.5.2001