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Zahlungsverkehr mit EC-Direct-Karten - Bankenkommission nicht zuständig

 PRESSEMITTEILUNG

Zahlungsverkehr mit EC-Direct-Karten - Bankenkommission nicht zuständig

Die Zahlungsabwicklung mittels EC-Direct-Karten ist keine dem
Bankengesetz unterstellte, bewilligungspflichtige Tätigkeit, weshalb sie
auch nicht von der Eidg. Bankenkommission (EBK) überwacht wird. Dies
schreibt der Bundesrat in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme zu
einem Postulat von Nationalrat Josef Zisyadis (PdA/VD) und beantragt die
Ablehnung des Vorstosses.
Nationalrat Zisyadis hatte in seinem Postulat einen Bericht der EBK zum
Zahlungsverkehr mit EC-Direct-Karten verlangt. Der Postulant machte
geltend, die Banken würden den Konsumentinnen und Konsumenten die
Zahlungsbeträge sofort belasten, die Beträge aber erst einige Tage nach
der Transaktion den Unternehmen gutschreiben.
In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat fest, dass die
Zahlungsabwicklung mit EC-Direct-Karten keine dem Bankengesetz
unterstellte, bewilligungspflichtige Tätigkeit darstellt. Die Europay
(Switzerland) AG, welche die Abwicklung der Zahlungen in der Schweiz
vornehme, unterstehe deshalb nicht der Aufsicht durch die EBK. Im
Weiteren sei das Vertragsverhältnis zwischen einer Bank und ihren Kunden
zivilrechtlicher Natur. Bei allfälligen Vertragsverletzungen könnten die
Kunden ihre Ansprüche in einem Zivilprozess direkt durchsetzen. Die EBK
schreite aufsichtsrechtlich nur bei einem nachgewiesenermassen krass
missbräuchlichen Verhalten einer Bank ein. Aus den genannten Gründen
lehnt der Bundesrat das Postulat ab.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 67

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23.5.2001