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Unternehmen und Beteiligungen des Bundes - Prüfung der Haftungsrisiken

PRESSEMITTEILUNG

Unternehmen und Beteiligungen des Bundes - Prüfung der Haftungsrisiken

Das Eidg. Finanzdepartement (EFD) prüft seit Anfang dieses Jahres im
Auftrag des Bundesrates die Haftungsrisiken im Zusammenhang mit den
Unternehmungen und Beteiligungen des Bundes. Der Bundesrat begrüsst
daher die Stossrichtung einer gleichlautenden Forderung in einer Motion
von Nationalrat Jost Gross (SP/TG), beantragt aber, die Motion in ein
Postulat umzuwandeln.

Gross hatte in seiner Motion verlangt, die gesetzlichen Grundlagen zur
Haftung des Bundes für ausgegliederte oder privatisierte Unternehmungen
und Organisationen seien anzupassen. Die sogenannte Ausfallhaftung des
Bundes nach Art. 19 des Verantwortlichkeitsgesetzes sei nur dann
gerechtfertigt, wenn der Bund massgeblich Einfluss auf die
Unternehmensleitung nehmen könne.

In seiner Stellungnahme begrüsst der Bundesrat die allgemeine
Stossrichtung der Motion. Er hält fest, er habe das EFD bereits am 14.
Februar 2001 respektive 3. Mai 2001 beauftragt, die Haftungsrisiken und
die Versicherungssituation insbesondere in Bezug auf Unternehmen und
Beteiligungen des Bundes abzuklären. Mögliches Haftungspotential bestehe
bei der Entsendung von Führungsorganen in Unternehmen, im Falle der
Zahlungsunfähigkeit von Organisationen, die öffentlich-rechtliche
Aufgaben des Bundes erfüllten („Ausfallhaftung“), bei der
Inanspruchnahme von Staatsgarantien sowie bei spezialgesetzlichen
Risikoübernahmen. Nach Abklärung der Risikosituation werde er festlegen,
mit welchen Massnahmen dem Risikopotential zu begegnen sei, schreibt der
Bundesrat. Sollten sich Gesetzesänderungen als notwendig erweisen, werde
er eine entsprechende Vorlage zu Handen der Bundesversammlung
ausarbeiten.

Der Bundesrat beantragt aus den angeführten Gründen, die Motion in ein
Postulat umzuwandeln.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 67

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23.5.2001