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Sanierung der Genfer Kantonalbank - EBK handelte korrekt

PRESSEMITTEILUNG

Sanierung der Genfer Kantonalbank - EBK handelte korrekt

Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) hat ihre Aufsichtsaufgaben
bezüglich Sanierung der Genfer Kantonalbank korrekt wahrgenommen. Es
besteht darum kein Anlass dazu, die Bestimmungen über die Aufsicht der
Kantonalbanken zu revidieren, wie der Bundesrat in seiner heutigen
Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Jean Spielmann (PdA/GE)
schreibt.

Spielmann hatte in seiner Interpellation unter anderem festgehalten,
dass die Verluste der Genfer Kantonalbank auf über 2,5 Milliarden
Franken geschätzt würden und die Behörden der Stadt und des Kantons Genf
beschlossen hätten, gegen die Organe der Genfer Kantonalbank Zivilklage
zu erheben. Aufgrund dieser Umstände verlangte der Interpellant eine
nähere Prüfung der Tätigkeit der EBK im Falle der Genfer Kantonalbank.
Im Weiteren machte er geltend, das Bankengesetz sei im Bereich Kontrolle
und Revision der Kantonalbanken lückenhaft.

In seiner heute Mittwoch veröffentlichten Antwort bringt der Bundesrat
klar zum Ausdruck, dass die EBK ihre Aufsichtsaufgaben korrekt
wahrgenommen habe. Die Genfer Kantonalbank sei im Vergleich zu anderen
Instituten einer besonders eingehenden Überwachung unterzogen worden.
Die Sanierung der Genfer Kantonalbank sei durch die Initiative der EBK
zur Gründung einer Auffanggesellschaft ermöglicht worden. Dank
verschiedenen Massnahmen der EBK seien keine Anleger und Kontoinhaber
der Genfer Kantonalbank zu Schaden gekommen.

Für eine Revision der bankenrechtlichen Bestimmungen über die
Kantonalbanken bestehe kein Anlass, hält der Bundesrat weiter fest. Die
Kantonalbanken unterstünden seit dem 1. Oktober 1999 einer umfassenden
Aufsicht durch die EBK. Die früheren Sondervorschriften betreffend die
Reservebildung und die Verantwortlichkeitsbestimmungen seien aufgehoben
worden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzverwaltung , Tel. 031 322 60 67

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23.5.2001