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Schmuggel zulasten der EU und bilaterale Verträge

PRESSEMITTEILUNG

Schmuggel zulasten der EU und bilaterale Verträge

Die künftigen Verhandlungen der Schweiz mit der EU über die
Betrugsbekämpfung stehen in keinem direkten Zusammenhang mit den
bilateralen Verträgen. Eine Verzögerung der Ratifikation dieser Verträge
wegen des hängigen Verhandlungsdossiers im Bereich der Betrugsbekämpfung
wäre daher nicht zu rechtfertigen.

Die Sozialdemokratische Fraktion hatte vom Bundesrat u.a. Auskunft
darüber verlangt, ob ihm bewusst sei, dass für die Ratifizierung der
bilateralen Verträge nicht nur Entscheidungen eines jeden
EU-Mitgliedstaates, sondern am Ende des Verfahrens auch die der
Europäischen Kommission und des Europäischen Rates erforderlich sind.
Ferner wurde er gefragt, ob der straffreie Zollbetrug etwas so
Essentielles darstelle, dass es ihm Wert sei, die Ratifizierung der
bilateralen Gespräche zu gefährden.

Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, es sei ihm wohl bekannt, dass
die Ratifikation der bilateralen Verträge sowohl Entscheide der
EU-Mitgliedstaaten als auch der EU-Kommission (Forschungsabkommen) und
des Rates bedürfe. Der organisierte Zigarettenschmuggel zum Nachteil der
Fiskalinteressen der EU, der zum Teil auch von der Schweiz aus begangen
werde, sei zu verhindern. Der Bundesrat habe sich denn auch mehrmals
bereit erklärt, Verhandlungen über die Betrugsbekämpfung mit der EU
aufzunehmen. In den vergangenen Monaten seien diesbezüglich
exploratorische Gespräche geführt worden. Die künftigen Verhandlungen
stünden jedoch in keinem direkten Zusammenhang mit den bilateralen
Verträgen. Eine Verzögerung der Ratifikation dieser Verträge wegen des
hängigen Verhandlungsdossiers im Bereich Betrugsbekämpfung wäre daher
nicht zu rechtfertigen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Hermann Kästli, Eidg. Zollverwaltung, Tel. 031/ 322 65 03

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16.5.2001