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Schweizer Kampf gegen Geldwäscherei

PRESSEMITTEILUNG

Schweizer Kampf gegen Geldwäscherei

Der im Februar publizierte Bericht Montebourg bewertet die Anstrengungen
der Schweiz im Kampf gegen die Finanzkriminalität einseitig und zum Teil
polemisch. Seine Schlussfolgerungen stehen im Widerspruch zu den
Ergebnissen internationaler Gremien, welche der Schweiz einen hohen
Standard im Kampf gegen die Geldwäscherei attestieren. Dies schreibt der
Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat
Giuliano Bignasca (Lega/TI).

Bignasca hatte unter anderem wissen wollen, ob der Bundesrat die
Tätigkeit der französischen Parlamentarierdelegation in der Schweiz habe
kontrollieren können und ob er den kantonalen Magistratspersonen erlaubt
habe, sich “mit Vertreterinnen und Vertretern einer ausländischen Macht
zu unterhalten”.

Wie der Bundesrat festhält, wurden die französischen Abgeordneten
aufgrund einer Kontaktnahme der französischen Botschaft mit dem Eidg.
Finanzdepartement empfangen. Die schweizerischen Behörden seien zu
diesem Vorgehen bereit gewesen, weil es sich um den Besuch von
Volksvertretern eines traditionell befreundeten Landes gehandelt habe
und weil umgekehrt auch Schweizer Parlamentarierdelegationen zu
Informationszwecken ins Ausland reisten.

Bezüglich der Einflussnahme auf die Unterredungen hält der Bundesrat
fest, dass es ihm nicht zustehe, den kantonalen Magistratspersonen
vorzuschreiben, welche Standpunkte sie gegenüber ausländischen Besuchern
zu vertreten hätten; auch kommentiere er diese im Nachhinein nicht. Da
für den Bundesrat keine Möglichkeit bestanden habe, sich zum Inhalt des
Berichts zu äussern, sei der schweizerische Standpunkt gegenüber den
französischen Behörden im Nachgang zur Publikation verdeutlicht, und
falsche und irreführende Inhalte seien richtig gestellt worden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Riccardo Sansonetti, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 62
07

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16.5.2001