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Bund prüft Einführung der Kinderbetreuung während der Schulferien

PRESSEMITTEILUNG

Bund prüft Einführung der Kinderbetreuung während der Schulferien

Der Arbeitgeber Bund legt Wert auf eine moderne, familienfreundliche
Personalpolitik. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ihm ein
wichtiges Anliegen. In seiner heutigen Antwort auf die Motion von
Franziska Teuscher (GB/BE) erklärt sich der Bundesrat darum bereit, die
Möglichkeiten einer Kinderbetreuung auch während der Schulferien zu
prüfen.

Mit einer Motion wollte Nationalrätin Teuscher den Bundesrat
beauftragen, für die Kinder des Bundespersonals während eines Teils der
Schulferien ein Tagesbetreuungsangebot einzuführen. Dieses soll eine
empflindliche Lücke im bestehenden Betreuungsangebot schliessen. Mit den
Ferienangeboten für Kinder trage der Bund dazu bei, ganz allgemein
„kinder- und familienfreundliche Arbeitgeber“ aufzuwerten, und er
gewinne selber in der Bevölkerung an Ansehen. Für den Bund bestehe die
Möglichkeit, nach dem Vorbild der „Swiss Re“, unter den öffentlichen
Arbeitgebern eine Pionierrolle einzunehmen.

In seiner Antwort unterstreicht der Bundesrat, dass der Arbeitgeber Bund
Wert auf eine moderne, familienfreundliche Personalpolitik lege. Die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie sei ein wichtiges Anliegen. Das
Bundespersonalgesetz vom 24. März 2000, welches auf den 1. Januar 2002
in Kraft treten wird, halte fest, dass die Arbeitgeber
Arbeitsbedingungen zu schaffen hätten, die es dem Personal erlaubten,
seine Verantwortung in Familie und Gesellschaft wahrzunehmen.

Bereits heute stelle der Bund zentral im Eidg. Personalamt ein Angebot
zur Unterstützung der familienexternen Kinderbetreuung während der
Arbeitszeit zur Verfügung. Dieses Angebot werde laufend den neuen
Entwicklungen angepasst. Verschiedene Departemente und Ämter hätten
eigene Angebote. Weiter werde die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
durch ein breites Angebot an flexiblen Arbeitsformen erleichtert. Dem
Bundespersonal stünden verschiedene Arbeitszeitmenus zur Auswahl (z.B.
Jahresarbeitszeit). Diese Auswahl werde ergänzt durch verschiedene
Formen der Teilzeitarbeit (inkl. Jobsharing) und der Telearbeit.

Das Eidg. Personalamt ist daran, in einem Konzept aufzuzeigen, mit
welchen Massnahmen das Personal der Bundesverwaltung bei der
Vereinbarung der Erwerbs- und der Familienarbeit noch besser unterstützt
werden kann. Der Bundesrat erklärt sich daher bereit, im Rahmen des
Konzeptes die Möglichkeiten einer Kinderbetreuung im Sinne der
Motionärin zu prüfen, und beantragt, die Motion in ein Postulat
umzuwandeln.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Gabrielle Merz Turkmani, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 27

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im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

16.5.2001