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Familiensplitting: ESTV korrigiert Minderertragsschätzungen

PRESSEMITTEILUNG

Familiensplitting: ESTV korrigiert Minderertragsschätzungen

Das Familiensplitting verursacht höhere Steuerausfälle als bisher
angenommen. Es ist eines der vom Bundesrat nicht favorisierten Modelle
im Rahmen der Revision der Familienbesteuerung. Zusatzberechnungen der
Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) zeigten, dass das Familiensplitting in der
präsentierten Form den vorgesehenen Rahmen von 1,3 Milliarden Franken um
rund 350 Millionen Franken übersteigen würde. Die beiden anderen
Modelle, das vom Bundesrat in seiner Botschaft vorgeschlagene
Teilsplitting und die Individualbesteuerung, basieren auf korrekten
Berechnungen.

Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat im
Zuge der Vorberatung der Reform der Familienbesteuerung der ESTV
zahlreiche zusätzliche Berechnungsaufträge erteilt. Dabei hat die ESTV
festgestellt, dass sie bei den Berechnungen der Steuerausfälle aus dem
Familiensplitting-Modell seit Beginn der Arbeiten (bereits im
Expertenbericht Locher von 1999) einer bestimmten Kategorie von
Steuerpflichtigen einen falschen Tarif zugeordnet hat. Dies führte dazu,
dass das vom Bundesrat zwar nicht favorisierte, aber von der WAK wieder
aufgegriffene Familiensplitting als zu günstig dargestellt wurde. Die
WAK wurde über den Fehler informiert.

Bei der Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung stehen verschiedene
Modelle zur Diskussion:  ein Teilsplittingverfahren für Ehepaare, das
Familiensplitting und die Individualbesteuerung
(http://www.efd.admin.ch). Während bei der Individualbesteuerung alle
Steuerpflichtigen grundsätzlich getrennt besteuert werden, mildern die
Splittingverfahren die Progression für Paare: Im Familiensplitting
werden die von einem Paar mit minderjährigen Kindern erzielten Einkommen
zusammengezählt, jedoch nur zum Satz des halben Einkommens besteuert.
Das vom Bundesrat auf Grund der Vernehmlassungsergebnisse bevorzugte
Teilsplitting-Verfahren kombiniert einen
 etwas weniger reduzierten Steuersatz für Ehepaare mit einem erhöhten
Kinderabzug (dieser für alle Paare mit Kindern).

Um 20% unterschätzte Steuerausfälle

Während sich die Berechnung der Steuerausfälle beim Teilsplitting
richtigerweise auf den durch den Splitting-Effekt korrigierten Tarif
abstützte, führte eine falsche Tarifannahme beim Familiensplitting dazu,
dass dessen Steuerausfälle um über 20% unterschätzt wurden (1,65 Mrd
statt 1,3 Mrd insgesamt, 1,15 Mrd statt 0,9 Mrd für den Bund). In der
Botschaft des Bundesrates zum „Steuerpaket 2001“ sind keine
entsprechenden Berechnungsbeispiele aufgeführt, hingegen im Bericht der
„Expertengruppe Locher“ und in den Vernehmlassungsunterlagen. Damit
Quervergleiche unter den zur Diskussion gestellten drei Modellen möglich
sind, wird die ESTV der WAK Zusatzberechnungen liefern und mögliche
Korrekturen aufzeigen, mit denen der vorgegebene finanzielle Rahmen
eingehalten werden kann. Diese Zahlen werden zu gegebener Zeit von der
WAK publiziert werden. Weil das Familiensplitting primär eine sehr
grosse Steuerentlastung für Familien mit Kindern bringt, steht nach
Auffassung der ESTV eine Reduktion des Kinderabzugs im Vordergrund.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Christine Gante Tel. 031 / 323.25.74 / Elisabeth Rotzetter, Tel. 031 /
322.73.75
(beide Eidg. Steuerverwaltung)

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

15.5.2001