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Demografieprozent für die AHV - Anpassung der Verordnung

PRESSEMITTEILUNG

Demografieprozent für die AHV - Anpassung der Verordnung

Der Bundesrat hat heute die Modalitäten für die Überweisung des
Mehrwertsteuer-Prozents zur Finanzierung der AHV neu geregelt. In einer
Verordnungsänderung, die rückwirkend auf den 1. Januar 2001 in Kraft
tritt, wird die Berechnung des zu überweisenden Ertragsanteils neu
festgelegt. Die Neuberechnung ist notwendig geworden, weil am 1. Januar
2001 sämtliche Mehrwertsteuersätze zur Finanzierung der
Eisenbahngrossprojekte um 0,1 Prozentpunkte angehoben worden sind. Die
Anpassung der Verordnung ist rein technischer Natur. Für den AHV-Fonds
ergeben sich keine Änderungen.
Das Parlament hatte am 20. März 1998 beschlossen, zur Sicherstellung der
Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge die Sätze der
Mehrwertsteuer (MWST) per 1. Januar 1999 anzuheben. Der ordentliche
Steuersatz von 6,5 Prozent wurde um einen Prozentpunkt erhöht, der
reduzierte Steuersatz von 2 Prozent um 0,3 Prozentpunkte und der
Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3 Prozent um 0,5
Prozentpunkte.
Die Überweisungen erfolgen vierteljährlich jeweils auf das Ende des
zweiten Monats des Quartals. Gemäss der vom Bundesrat erlassenen
Verordnung werden 13,33 Prozent der gesamten Jahreseinnahmen aus der
MWST zweckgebunden für die AHV verwendet. Bei einem Mehrwertsteuersatz
von 7,5 Prozent entspricht ein Prozentpunkt exakt einem Anteil von 13,33
Prozent. Davon werden 83 Prozent direkt dem Ausgleichsfonds der AHV und
17 Prozent der Bundeskasse zur Finanzierung des Beitrags des Bundes an
die AHV gutgeschrieben.
Infolge der per 1. Januar 2001 vorgenommenen Erhöhung der
Mehrwertsteuersätze um 0,1 Prozentpunkte zur Finanzierung der
Eisenbahngrossprojekte muss der Wortlaut der Verordnung so geändert
werden, dass der Anteil der AHV von 13,33 Prozent auf den nach
Ausscheidung des Eisenbahnfinanzierungsanteils verbleibenden
Mehrwertsteuereinnahmen berechnet wird. Diese Verordnungsänderung wird
rückwirkend auf den 1. Januar 2001 in Kraft gesetzt.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Beat Mäder, Eidg. Finanzverwaltung, Tel: 031/ 322 60 81

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25.4.2001