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Bundesrat will SAir-Verwaltungsrat Décharge verweigern

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat will SAir-Verwaltungsrat Décharge verweigern

Der Bundesrat will dem Verwaltungsrat der SAirGroup an der
Generalversammlung vom kommenden 25. April die Décharge verweigern. Käme
es zu einer Einzelabstimmung, würde für die Entlastung des amtierenden
Verwaltungsrats-Präsidenten votiert. Falls der Bund an der
Generalversammlung keine befriedigende Antwort auf die von ihm
unterbreiteten Fragen erhält, würde er eine Sonderprüfung beantragen
beziehungsweise unterstützen.

Der Bundesrat ist an einer umfassenden Klärung des SAir-Debakels
interessiert. Zum einen liegt eine leistungsfähige, unabhängige und
finanziell gesunde nationale Fluggesellschaft wegen ihrer wirtschafts-
und verkehrspolitischen Bedeutung im allgemeinen Interesse. Zum anderen
will der Bund als Besitzer von drei Prozent des Aktienkapitals alles
unternehmen, um seine Rechte zu wahren.

Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, an der Generalversammlung (GV)
vom 25. April dem Verwaltungsrat die Décharge zu verweigern. Zudem
sollen die bisherigen Verwaltungsräte Hentsch, Leuenberger und Mühlemann
nur noch bis zur ausserordentlichen GV im Herbst dieses Jahres im Amt
belassen werden. Soweit der Verwaltungsrat keine befriedigende Auskunft
auf die ihm schriftlich unterbreiteten Fragen erteilt, will der Bund
eine Sonderprüfung verlangen. Die Fragen betreffen die
Geschäftsstrategie und -aufsicht sowie verschiedene operative Aspekte.
Konkrete Auskünfte will der Bund insbesondere zu Finanzrisiken, zu
allfälligen Abgangsentschädigungen sowie zu zahlreichen Fragen im
Zusammenhang mit der Rechnungslegung (z.B. Rücktrittsregelungen,
Rückstellungen, Liquidität, Verbindlichkeiten, Abgrenzungen,
Personalvorsorgeeinrichtungen).

Im Anschluss an die GV wird das Eidgenössische Finanzdepartement prüfen,
ob gegen die Organe der SAirGroup (Verwaltungsrat, Geschäftsleitung,
Revisionsstelle) Verantwortlichkeitsklage eingereicht werden soll.

Auskunft: Peter Siegenthaler, Direktor der Eidg. Finanzverwaltung, 031
322 60 05

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel.: ++41 (0)31 322 60 33
Fax: ++41 (0)31 323 38 52
e-mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

19.04.2001