Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Kosten der Öffentlichkeitsarbeit des Bundes

PRESSEMITTEILUNG

Kosten der Öffentlichkeitsarbeit des Bundes

Mit einem neuen Erhebungsverfahren schafft die Eidg. Finanzverwaltung
mehr Transparenz über die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit der
Bundesverwaltung. Die Gesamtkosten für die Öffentlichkeitsarbeit haben
sich im Jahr 2000 auf 62,5 Mio. Franken belaufen. Über 50 Prozent davon,
rund 33,7 Mio. Franken, machen die Personalkosten aus. Von diesen Zahlen
hat der Bundesrat gestern Mittwoch Kenntnis genommen.

Über die Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit und die daraus
resultierenden Kosten bestand bisher innerhalb der Bundesverwaltung zu
wenig Transparenz. Eine Ausscheidung der Kosten nach dem
Verwendungszweck war nur vereinzelt möglich, da die Ausgaben in der
Finanzrechung auf verschiedene Zahlungskredite aufgeteilt werden. Auf
Wunsch der Finanzkomission des Nationalrates hat der Bundesrat der
Eidgenössischen Finanzverwaltung und der Bundeskanzlei den Auftrag
erteilt, ein von der Finanzrechung getrenntes Kostenerhebungsverfahren
zu entwickeln. Mit Blick auf die zunehmende Bedeutung der
Informationstätigkeit und im Interesse einer effizienten Wahrnehmung des
Informationsauftrages wurden die notwendigen Voraussetzungen für
vermehrte Transparenz und eine gezieltere Steuerung der zur Verfügung
stehenden Ressourcen geschaffen.

Die Kosten 2000 wurden retrospektiv mit einer Übergangslösung erhoben,
die sich teilweise an das Erhebungsverfahren anlässlich der Beantwortung
der Interpellation Borer (Informationsflut in der Bundesverwaltung) vom
24. März 2000 anlehnt. Die sieben Departemente, die Bundeskanzlei und
rund 70 Bundesämter mussten die Personal- und Sachkosten der
Öffentlichkeitsarbeit nach einem vorgegebenen Produktekatalog auflisten.
Dieser enthält u.a. Lohn- und Arbeitsplatzkosten, Kosten der
Medienarbeit, Druck- und Gestaltungskosten von Publikationen und
Kampagnen, Kommissionen und Honorare Dritter, Internet und spezifische
Informatikkosten. Nicht berücksichtigt wurden gesetzlich vorgeschriebene
Aktivitäten (z.B. die Abstimmungserläuterungen oder die Kampagne zur
Volkszählung), Übersetzungskosten, Intranet und die interne
Personalinformation. Die Erfahrungen der Übergangslösung werden in das
definitive Erfassungsverfahren einfliessen, mit dem die Kosten ab 2001
erfasst werden.

Personalkosten
Erstmals wurden nicht nur die Informationsbeauftragten erhoben, sondern
alle
 Berufskategorien (PR-Berater, Webmaster, Sekretariate) berücksichtigt,
welche sich teilweise oder ausschliesslich mit Öffentlichkeitsarbeit
beschäftigen. Gesamthaft befassen sich beim Bund 432 Personen mit
Kommunikationsaufgaben, die sich 347 Hundert-Prozent-Stellen teilen.
Berücksichtigt man nur die für die Öffentlichkeitsarbeit verwendete
Arbeitszeit (63% der gesamten Arbeitszeit), so ergibt sich folgendes
Bild: Information 114 Vollzeitstellen, Public Relations und
Publikationen 28 Vollzeitstellen, Internet 37 Vollzeitstellen,
Sekretariat und übrige Personen 39 Vollzeitstellen (Total 218
Vollzeitstellen). Die resultierenden Personalkosten inklusive Büro und
Infrastruktur belaufen sich auf 33,7 Mio. Franken.

Sachkosten
Die gesamten Sachkosten, inkl. Druckkosten, Kampagnenkosten, Honorare an
Externe, spezifische Informatikkosten u.a., ergeben 28,8 Mio. Franken.
Die grössten Kostenträger sind die bei der EDMZ eingestellten
Druckkosten (10, 5 Mio. Franken) und die Kommissionen und Honorare an
Werbe- und PR-Agenturen (9,4 Mio. Franken).

Totalkosten
Die Gesamtkosten der Öffentlichkeitsarbeit des Bundes gemäss dem
vorgegebenen Produktekatalog belaufen sich auf 62,5 Mio. Franken. Die
Kosten für Pflichtpublikationen, Übersetzungen und die interne
Information wurden nicht berücksichtigt.
Synergien schaffen
Ein effizienter Mitteleinsatz kann durch die Nutzung von Synergien, die
Eliminierung von Doppelspurigkeiten und eine engere Koordination auf
Stufe Ämter und Departemente unterstützt werden. Im Hinblick auf die
Nutzung von Sparpotentialen empfehlen die Finanzverwaltung und die
Bundeskanzlei, dass Eigenleistungen (Konzeption, Redaktion) Vorrang vor
teureren Fremdaufträgen haben müssten, sofern die Ressourcen intern
vorhanden sind. PR-Produktionen sollten sich im wesentlichen auf
Schwerpunktgeschäfte beschränken. Die interne Bereitstellung von
Leistungen (z.B. Grafik), die heute extern eingekauft werden, könnte
mittelfristig zur Kostenreduzierung beitragen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Urs Baumgartner, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 61 39

 Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

12.4.2001