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Umsetzung Bundespersonalgesetz: Sozialpartner des Bundes einig

PRESSEMITTEILUNG

Umsetzung Bundespersonalgesetz: Sozialpartner des Bundes einig

Die Verhandlungen über die Ausführungsbestimmungen zum
Bundespersonalgesetz sind erfolgreich abgeschlossen worden. Anfang April
haben sich die Sozialpartner der Bundesverwaltung in allen Belangen
geeinigt. Somit steht der Verabschiedung durch den Bundesrat nichts mehr
im Weg.

Am 26. November hat das Schweizer Stimmvolk das neue
Bundespersonalgesetz (BPG) angenommen. Unmittelbar nach der
Volksabstimmung haben die Sozialpartner die Verhandlungen über die
Ausführungsbestimmungen des BPG aufgenommen. Mit der Verabschiedung der
Rahmenverordnung zum BPG durch den Bundesrat wurde bereits im Dezember
letzten Jahres ein erster Teilerfolg erzielt. Der Bundesrat konnte in
der Folge BPG, Rahmenverordnung und GAV für die Schweizerischen
Bundesbahnen per 1. Januar 2001 in Kraft setzen.

Nun fanden die Verhandlungen über ein „Verordnungspaket“ für die
Bundesverwaltung ihren erfolgreichen Abschluss. Das „Paket“ besteht aus
Bundespersonalverordnung, Inkraftsetzungsverordnung,
Überführungsverordnung und Datenschutzverordnung. Insbesondere die
Bundespersonalverordnung ist für das Personal der Verwaltung sehr
wichtig. Sie entspricht der Regelungsstufe der Gesamtarbeitsverträge von
Post und SBB und hält die personalpolitischen Bestimmungen für die gut
30'000 Angestellten der Verwaltung fest. Nach insgesamt zwei
Verhandlungsrunden und zwischenzeitlicher bundesinterner Bereinigung
haben die Sozialpartner Anfang April nun in allen Punkten Konsens
gefunden.

Die Verhandlungen fanden in konstruktivem Klima statt und standen unter
der Leitung des Eidgenössischen Personalamtes. Die Dachverbände des
Bundespersonals (Föderativverband, transfair, SMPV, VKB) haben die
Anliegen des Personals vertreten.
Weiteres Vorgehen
Die Verordnungen werden dem Bundesrat im Mai zur Verabschiedung
unterbreitet. Im Anschluss daran ist eine Information über die
wichtigsten Inhalte geplant. Das BPG und seine Ausführungsbestimmungen
lösen das Beamtengesetz in der Verwaltung voraussichtlich per 1. Januar
2002 ab.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Peter Hablützel, Eidg. Personalamt, Tel. (031) 322 62 01
Mariette Bottinelli, Office fédéral du personnel, tél. (031) 322 62 14

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

12.4.2001