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Erster Nachtrag zum Voranschlag 2001

PRESSEMITTEILUNG

Erster Nachtrag zum Voranschlag 2001

Der Bundesrat hat heute den ersten Nachtrag zum Voranschlag 2001
gutgeheissen, mit dem er dem Parlament Nachtragskredite im Betrag von
insgesamt 929 Millionen unterbreitet. Diese Nachtragskredite erhöhen das
gesamte Ausgabenvolumen um 1,9 Prozent; sie liegen deutlich über den
Vergleichswerten der vergangenen Jahre. Mehr als die Hälfte dieser
Kredite steht mit zwei Bereichen im Zusammenhang, nämlich mit der
Umwandlung einer Defizitgarantie zu Gunsten der Expo.02 in ein Darlehen
(300 Mio) und mit den Arbeitgeber-beiträgen an die Pensionskasse des
Bundes (203 Mio).

Die Umwandlung einer Defizitgarantie zu Gunsten der Expo.02 in ein
Darlehen erfordert einen Nachtragskredit von 300 Millionen. Im Juni 2000
hat das Parlament eine Defizitgarantie in der Höhe von 338 Millionen zu
Gunsten der Expo.02 bewilligt. Der Bundesrat schlägt vor, 300 Mil-lionen
dieser Defizitgarantie in ein Darlehen umzuwandeln, um die Liquidität
der Expo.02 sicherzustellen. Die Defizitgarantie wird dadurch auf 38
Millionen verringert. Mit der vorge-schlagenen Umwandlung wird das
Gesamtengagement des Bundes nicht erhöht.
Die Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse des Bundes (PKB) machen
Nachtragskredite in der Höhe von insgesamt 203 Millionen notwendig. Ihre
Notwendigkeit ergibt sich aus Faktoren, die von der PKB nicht direkt
steuerbar sind. Beispielsweise blieb der Portfolioertrag deutlich unter
dem budgetierten Wert; nun muss der Bund die 111 Millionen finanzieren,
die sich aufgrund der Anpassung der Renten an die Teuerung ergeben. Von
den weiteren Gegebenheiten, die Mehrkosten verursacht haben, sind
hervorzuheben: die Anpassung der versicherungstechnischen Faktoren, die
voll-ständige Finanzierung der Arbeitgeberbeiträge im Anschluss an
Lohnmassnahmen sowie die Dossier- und Datenbereinigung.
Die übrigen wichtigen Anträge betreffen höhere Ausgaben im
Militärbereich (128 Mio, davon 70 Mio für die MWST), einen
Überbrückungskredit für Tadschikistan (106 Mio), die Entsorgung von
tierischen Abfällen infolge des Verbots der Tiermehle und der
Extraktionsfette, die bei der Herstellung von Tiermehl entstehen (28
Mio), Mehrausgaben für die zivilen Bauten (26 Mio) und für den Unterhalt
der Nationalstrassen infolge der dringenden Arbeiten, die nach den
Unwettern im Wallis vorgenommen werden mussten (19 Mio).
Zum Schluss möchten wir hervorheben, dass der Bundesrat vorschlägt, den
Zahlungsrahmen der Institutionen der Forschungsförderung für die Jahre
2000 - 2003 um 35 Millionen auf 1 549,4 Millionen zu erhöhen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Bruno Brügger, Eidgenössische Finanzverwaltung, Tel. 031 322
60 97

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unter der Rubrik "Hot Spot" auf unserer Website www.efd.admin.ch.

4.4.2001