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Hotel Bellevue Palace hält sich an den Landes-Gesamtarbeitsvertrag

PRESSEMITTELUNG

Hotel Bellevue Palace hält sich an den Landes-Gesamtarbeitsvertrag

Die Arbeitsbedingungen im Hotel Bellevue Palace in Bern stimmen mit den
Anforderungen des Landes-Gesamtarbeitsvertrages (L-GAV) überein und
übertreffen diese sogar. Dies schreibt der Bundesrat in seiner Antwort
auf eine Einfache Anfrage von Nationalrätin Susanne Leutenegger
Oberholzer (SP/BL). Weiter hält er fest, dass im Rahmen künftiger
Anpassungen insbesondere im tiefsten Lohnsegment weitere substanzielle
Verbesserungen vorgesehen sind.

Nationalrätin Leutenegger Oberholzer hatte vom Bundesrat Auskunft
verlangt über die Arbeitsbedingungen im Hotel Bellevue, das zu 99,7
Prozent dem Bund gehöre. U.a. wollte sie wissen, wie viele Beschäftigte
einen Lohn von weniger als 3000 Franken netto erhielten und ob der
Bundesrat nicht auch der Meinung sei, dass ein Unternehmen, das
mehrheitlich dem Bund gehöre, Existenz sichernde Löhne bezahlen müsse.

Der Bundesrat schreibt er in seiner Antwort, dass von den - je nach
Saison - 140 bis 170 Mitarbeitenden gegenwärtig 40 einen Bruttolohn
zwischen 4000 und 10 000 Franken verdienen. Mit Ausnahme einiger
ungelernter Arbeitskräfte vor allem im Office- und Etagenbereich, welche
zuerst geschult und selbst für einfache Aufgaben eingearbeitet werden
müssten, lägen die Löhne im Hotel Bellevue Palace gemäss L-Gav über 3000
Franken brutto im Monat. Per 31. 12. 2000 beschäftigte das Hotel 21
Personen, deren Löhne anfänglich unter 3000 Franken brutto im Monat
betrugen. Per 31. März 2001 werden es noch deren 16 sein. Der Bundesrat
hält dazu fest, dass der geltende L-GAV 98 für die Verrichtung von
Hilfsarbeiten durch VollzeitmitarbeiterInnen ohne Berufslehre einen
Mindestlohnansatz pro Monat von 2610 Franken brutto vorsieht.

Zusammenfassend hält der Bundesrat fest, dass die im L-GAV
vorgeschriebenen Mindestlohnansätze übertroffen werden. Er vertritt die
Auffassung, die Lohnfindung in Unternehmen sei Sache der Sozialpartner,
auch wenn eine Bundesbeteiligung bestehe. Die Personalpolitik des Hotels
Bellevue sehe zudem für die Zukunft weitere substanzielle Verbesserungen
im tiefsten Lohnsegment vor. Über den Verwaltungsrat (Präsident: Peter
Siegenthaler, Direktor der Eidg. Finanzverwaltung) will der Bundesrat
für eine korrekte Personal- und Lohnpolitik im Rahmen der geltenden
Normen sorgen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Peter Siegenthaler, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 05

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30.3.2001