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MWST und Tourismusförderung

PRESSEMITTEILUNG

MWST und Tourismusförderung

Der Beherbergungsbereich profitiert bis Ende 2003 vom
Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen. Die aus der
Aufhebung des Sondersatzes frei werdenden Mittel könnten für eine
Offensive im Bereich der beruflichen Qualifikation sowie für die
Strukturverbesserungen im Gastgewerbe und Tourismus eingesetzt werden.
Der Bundesrat hat sich heute bereit erklärt, ein Postulat von
Nationalrat Rudolf Strahm (SP/BE) entgegenzunehmen, das vorsieht, eine
Zweckmässigkeitsanalyse durchzuführen und ein Konzept zu erarbeiten, das
ab 2004 den Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen regeln
soll.

Der reduzierte Satz (gegenwärtig 3,6 %) wurde am 1. Oktober 1996
eingeführt und läuft Ende 2003 aus. In einem Postulat schlug Rudolf
Strahm deshalb vor, die aus der Aufhebung des Sondersatzes frei
werdenden Mittel (rund 180 Millionen Franken) zeitlich befristet für im
zukünftigen Tourismuskonzept vorgesehene Massnahmen einzusetzen, wie
Ausbildung des Personals, Finanzierung (Entschuldung) der Hoteliers,
Innovation und Kooperation der Betriebe, Werbung im Ausland sowie
weitere Massnahmen. Die Branchenorganisationen des Tourismus sind für
den Vollzug beizuziehen. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, dieses
Postulat entgegenzunehmen. Er wird bis Ende 2001 zu diesem Zweck ein
Konzept vorlegen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Heinz Keller, Eidgenössische Steuerverwaltung, Tel. 031 325
77 40

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28.3.2001