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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bundesrat ist mit dem Warenzoll zufrieden

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat ist mit dem Warenzoll zufrieden

Der Bundesrat ist mit dem hohen Stand der elektronische Zollabfertigung
im Güterverkehrs zufrieden. Bereits heute werden die Möglichkeiten der
Verwaltung - auch in Bezug auf die Öffnungszeiten an den Grenzübergängen
- weitgehend ausgeschöpft. Mit der Informatisierung des LKW-Eurotransits
bleibt die Schweiz weiter am Ball. Deshalb hat der Bundesrat heute
beantragt, ein Postulat als erfüllt abzuschreiben.

Nationalrat Gerold Bührer (FDP/SH) hatte mit seinem Postulat
weitergehende  Erleichterungen im grenzüberschreitenden Güterverkehr
verlangt. Dazu hält der Bundesrat fest, dass bereits heute 85 Prozent
aller Ein- und 30 Prozent aller Ausfuhrverzollungen elektronisch
vorgenommen werden. Die modernen Zollverfahren „Zugelassene
Empfänger/Versender“, die in grossem Ausmass angewendet werden,
erlauben, die Zollkontrollen im Domizil des Empfängers oder Versenders
vorzunehmen. Damit ist ein bedeutender Teil der Importe und Exporte
nicht an eine oft zeitraubende Grenzabfertigung gebunden. Die
Zollverwaltung sieht in der Förderung dieser modernen,
kundenfreundlichen Verfahren eine Daueraufgabe.

Beim EU-Projekt, den Lastwagen-Eurotransit zu informatisieren, macht die
Schweiz als Pilotland mit. Erste Erfahrungen sind positiv. Mittelfristig
wird dies zu einer rascheren Verkehrsabwicklung mit unseren EU-Nachbarn
führen.

Die Zollöffnungszeiten werden gestützt auf das Güterverkehrsabkommen mit
der EU, die Koordination mit dem Nachbarstaat und die Bedürfnisse der
Wirtschaft festgelegt. Der Transitverkehr wird bei den grossen
Strassenzollämtern von 05.00 - 22.00 Uhr, d.h. ausserhalb des
Nachtfahrverbots, abgefertigt. Für die Ein- und Ausfuhrabfertigung
gelten je nach Verfahren unterschiedliche Regelungen, welche die
Bedürfnisse der Wirtschaft weitgehend abdecken. Versuche mit erweiterten
Öffnungszeiten, die bei Basler Zollstellen durchgeführt wurden, stiessen
auf wenig Echo. In begründeten Fällen prüft der Zoll, unter Einbezug der
mitbeteiligten Stellen, eine weitere Optimierung. Der Bundesrat
betrachtet darum die Forderungen des Postulats als erfüllt und
beantragt, den Vorstoss abzuschreiben.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Hugo Geiger, Chef Betriebsabteilung, Eidg. Oberzolldirektion (OZD), Tel.
(031)322 67 52
Marcel Frei, Adjunkt Sektion Organisation, OZD, Tel. (031) 322 65 93

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

28.3.2001