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Öffnungszeiten am Zoll für den Güterverkehr genügen

PRESSEMITTEILUNG

Öffnungszeiten am Zoll für den Güterverkehr genügen

Der Bundesrat sieht zur Zeit weder Handlungsbedarf noch Möglichkeiten,
die Öffnungszeiten der Grenzzollstellen auszudehnen. An grossen
Übergängen sind bereits heute Abfertigungen von 05.00 bis 22.00 Uhr
möglich, schreibt er in seiner Antwort auf eine Motion von Nationalrat
Marc Suter (FDP/BE). Eine weitergehende Lösung sei mit Rücksicht auf die
Dienste der Nachbarstaaten und das Güterverkehrsabkommen mit der EU kaum
denkbar.

Nationalrat Suter hatte in seiner Motion eine Ausdehnung der
Schalterzeiten am Warenzoll werktags bis 22 Uhr verlangt. Ein
allfälliger Schichtbetrieb beim Zoll wäre allenfalls mit externem
Personal (Outsourcing) sicherzustellen.

Der Bundesrat beantragt, den Vorstoss aus folgenden Gründen abzulehnen:

Der Schweizer Zoll fertigt bereits heute leere LKWs und solche im
Eurotransit während der möglichen Fahrzeiten, d.h. von 5 - 22 Uhr ab.
Zudem ist eine Zollanmeldung (Deklaration für Ein- und Ausfuhr) mit den
EDV-gestützten Zollverfahren „Zugelassener Empfänger/ Versender“ rund um
die Uhr möglich. Allfällige Kontrollen erfolgen im Domizil des
Zollkunden.

Die Öffnungszeiten der Grenzübergangsstellen werden gestützt auf das
Güterverkehrsabkommen mit der EU, die Koordination mit dem Nachbarstaat
und die Bedürfnisse der Wirtschaft festgelegt. Für die Ein- und
Ausfuhrabfertigung gelten örtlich unterschiedliche Regelungen, welche
die Bedürfnisse der Wirtschaft weitgehend abdecken. Versuche mit
erweiterten Öffnungszeiten (z.B. Nachtzentralen), die bei Basler
Zollstellen durchgeführt wurden, stiessen auf wenig Echo. In begründeten
Fällen prüft der Zoll, unter Einbezug der mitbeteiligten Stellen, eine
weitere Optimierung.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Hugo Geiger, Chef Betriebsabteilung, Eidg. Oberzolldirektion (OZD), Tel.
(031)322 67 52
Josef Schöbi, Adjunkt Sektion Betrieb, OZD, Tel. (031) 322 65 46

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

28.3.2001