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Alkoholverwaltung budgetiert Reingewinn von 326 Millionen für 18 Monate

PRESSEMITTEILUNG

Alkoholverwaltung budgetiert Reingewinn von 326 Millionen für 18 Monate

Die Eidg. Alkoholverwaltung (EAV) budgetiert für die nächsten 18 Monate
einen Reingewinn von 326,3 Millionen Franken. Der Bundesrat hat heute
diesen Voranschlag der EAV verabschiedet. Das Geschäftsjahr der EAV, das
bisher vom 1. Juli bis 30. Juni dauerte, wird neu auf das Kalenderjahr
umgestellt, weshalb das Geschäftsjahr 2001/2002 vom 1. Juli 2001 bis zum
31. Dezember 2002, also 18 Monate, dauert.

Der Voranschlag der EAV für das Langjahr 2001/2002 sieht bei einem
Nettoerlös von 372,7 Millionen, einem Nettoaufwand von 51,9 Millionen
und einem ausserordentlichen Erfolg von 5,5 Millionen einen Reinertrag
von 326,3 Millionen Franken vor. Er liegt, zurück gerechnet auf 12
Monate, um 27,7 Millionen unter dem Ergebnis des Spitzenjahres 1999/2000
und um 19,7 Millionen Franken über dem Voranschlag 2000/2001. Die
weitere Entwicklung der Einnahmen aus der Alkoholsteuer bleibt noch
unge-wiss. Erst das Budgetjahr 2001/2002 wird zeigen, wo die
mittelfristige Höhe des Reinertrages liegt.

Auf den 1. Juli 1999 wurde der Einheitssteuersatz von 29 Franken
eingeführt. Die Steuer auf ausländischen Spirituosen sank um 9 bis 50
Prozent, für die inländi-sche Produktion stieg sie um 12 Prozent. Eine
von der EAV in Auftrag gegebene Stichprobenbefragung geht den Folgen des
Einheitssatzes nach. Nach vorläufigen Resultaten hat die Preissenkung
bei ausländischen Spirituosen zu einer Erhöhung des Spirituosenkonsums
um 12 Prozent geführt. Ausserdem werden weniger Spirituosen im
Reiseverkehr eingeführt, dafür mehr im Inland gekauft. Um mehr Daten
über die nachhaltige Auswirkung des neuen Steuersystems zu erhalten,
wird 2001 eine weitere Befragung durchgeführt.

1999 wurden Kontrolle und Besteuerung des Spirituosengewerbes neu
geregelt, nun sind auf den 1. Juli 2002 Rationalisierungsschritte bei
der landwirtschaftlichen Produktion vorgesehen. Ziel ist es, den Aufwand
für Kontrollen und Administration für Verwaltung und
Landwirte/Landwirtinnen zu vermindern. Bei der Verwaltung werden
 die Abläufe weitgehend automatisiert. Zur Zeit ist ein Entwurf zur
Revision der Alkoholverordnung in der Vernehmlassung.

Der Reinertrag der EAV fliesst zu 90 Prozent in die AHV/IV-Kasse. 10
Prozent erhal-ten die Kantone zur Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Lucien Erard, Direktor EAV, Tel. 031 309 13 64
Christoph Zurbrügg, Stv. Direktor EAV, Tel 031 309 13 70

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im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

28.3.2001