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Keine Steuererleichterung beim Import von Hybridfahrzeugen

PRESSEMITTEILUNG

Keine Steuererleichterung beim Import von Hybridfahrzeugen

Der Bundesrat sieht keine Möglichkeit, im Rahmen der Automobilsteuer
Erleichterungen beim Import von Autos mit umweltfreundlichen
Antriebstechnologien zu gewähren. Er ist jedoch bereit, geeignete
befristete Massnahmen zur Förderung von Fahrzeugen mit
umweltfreundlichen Antriebstechnologien zu prüfen.
Die im Automobilsteuergesetz von 1996 festgesetzten Verbrauchssteuern
ersetzten die bisherigen Fiskalzölle. Darin sind weder
energiepolitische, noch ökologische Zielsetzungen vorgesehen. Der
Bundesrat beantragt deshalb, die Motion von Nationalrat Caspar Baader
CVP/BL in ein Postulat umzuwandeln. Bereits heute sind
Elektro-Automobile aufgrund des Automobilsteuergesetzes von der Steuer
befreit.
Eine weiter gehende steuerliche Begünstigung beim Import von
Hybridfahrzeugen oder von solchen mit anderen umweltfreundlichen
Technologien hätte Steuerausfälle in Millionenhöhe zur Folge. Diese
müssten durch Mehrbelastung herkömmlicher Autos kompensiert werden.
Zudem würde die Steuerveranlagung für alle Beteiligten komplizierter. Da
die Steuer 4 % auf dem Importwert (und nicht dem Kaufpreis) der Autos
beträgt, wäre die einmalige fiskalische Entlastung für die potentiellen
Käufer nur gering.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Roman Bisaz, Chef Abteilung Zolltarif + Aussenhandelsstatistik,  Eidg.
Oberzolldirektion (OZD), Tel. (031)322 65 09
Karl Strohhammer, Chef Sektion Tarif I, OZD, Tel. (031) 322 66 65

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16.3.2001