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Steuersache „Centro Svizzero Milano“: Villiger nimmt Untersuchungsbericht mit

PRESSEMITTEILUNG

Steuersache „Centro Svizzero Milano“: Villiger nimmt
Untersuchungsbericht mit Gegugtuung zur Kenntnis

Mit Genugtuung hat Bundesrat Kaspar Villiger den Untersuchungsbericht
von Paolo Bernasconi zur Kenntnis genommen, wonach 1978 die
italienischen Steuerbehörden von der Eidgenossenschaft nicht
benachteiligt wurden. Für Villiger ist aus institutionellen und
persönlichen Gründen wichtig, dass der heutige Präsident der Eidg.
Bankenkommission (EBK) und weitere Mitarbeitende des Eidg.
Finanzdepartements durch die Untersuchungsergebnisse entlastet worden
sind.

Mit Genugtuung hat Bundesrat Kaspar Villiger den Untersuchungsbericht
von Rechtsanwalt Paolo Bernasconi zur Kenntnis genommen, wonach 1978 die
italienischen Steuerbehörden von der Eidgenossenschaft mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit nicht benachteiligt wurden und sich
insbesondere der Verdacht auf Bestechung nicht bestätigt hat. Für
Villiger ist wichtig, dass zudem alle heutigen Mitarbeitenden des Eidg.
Finanzdepartements durch die Untersuchungsergebnisse entlastet worden
sind.  Völlig rehabilitiert ist auch der damalige Chef des
EFD-Rechtsdienstes und heutige Präsident der Eidg. Bankenkommission
(EBK), Kurt Hauri. Damit ist die persönliche und berufliche Integrität
von Kurt Hauri voll gewahrt. Für Bundesrat Villiger ist dies „zwar eine
grosse Erleichterung, aber keine Überraschung“, bestand doch für ihn
„nie irgendein Anlass, an der geradezu vorbildlichen Korrektheit Kurt
Hauris zu zweifeln“. Dies gelte sowohl für Hauris Zeit als Chefbeamter
im EFD als auch für seine heutige Funktion als Präsident der EBK, sagte
Villiger , als er Hauri über das Untersuchungsergebnis orientierte.

Villiger wollte einen von der SonntagsZeitung aufgeworfenen, politisch
auf den ersten Blick sensiblen Sachverhalt durch eine kompetente und
unabhängige Persönlichkeit geklärt wissen. Bei der Anfang Februar
eingeleiteten Administrativuntersuchung ging es primär um die Frage, ob
der italienische Fiskus bei der Begleichung einer schweizerische
Steuerschuld im Jahre 1978 benachteiligt worden sei.  Der
Untersuchungsbericht beseitigt diesen Verdacht klar. Bernasconis
Anträgen, deshalb auf verwaltungsrechtliche oder organisatorische
Massnahmen zu verzichten, das Dossier hingegen zur Klärung von
strafrechtlicher Fragen der Bundesanwaltschaft weiter zu leiten, hat der
Chef des EFD entsprochen. Letzteres vor allem, um nichts unversucht zu
lassen, den Verbleib einer seinerzeitigen Teilzahlung zu eruieren.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
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16.3.2001