Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Steuersache „Centro Svizzero Mailand“: Mailänder Fiskus nicht benachteiligt - Kurt Hauri

Pressemitteilung

des Untersuchungsbeauftragten, Prof. Paolo Bernasconi (im Einvernehmen
mit dem Auftraggeber, Vorsteher EFD)

Steuersache „Centro Svizzero Mailand“: Mailänder Fiskus nicht
benachteiligt - Kurt Hauri entlastet

Rechtsanwalt Paolo Bernasconi hat die vom Eidgenössischen
Finanzdepartement (EFD) veranlasste Administrativuntersuchung betreffend
einer undurchsichtigen Steuerzahlung aus dem Jahr 1978 abgeschlossen.
Eine anfänglich aufgrund der Aktenlage denkbare Bestechung von
italienischen Steuerbehörden durch das EFD wird mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Allfällige
Vernachlässigungen von Dienstpflichten sind verjährt. Bernasconi
beantragt keine verwaltungsrechtlichen Massnahmen, hingegen empfiehlt er
zur strafrechtlichen Klärung von Nebenfragen die Weiterleitung des
Dossiers an die Bundesanwaltschaft. Insbesondere hat die Untersuchung
ergeben, dass der ehemalige Chef des EFD-Rechtsdienstes und heutige
Präsident der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK), Kurt Hauri,
vollumfänglich entlastet ist.

Die „SonntagsZeitung“ veröffentlichte am 4. Februar 2001 eine
EFD-interne Notiz aus dem Jahr 1978, wonach das EFD eine Steuerschuld
zugunsten des italienischen Staates von angeblich 4,6 Millionen Franken
mit einer Barzahlung von 700'000 Franken „à l'italienne liquidieren“
wollte. Es ging um Immobilien-Mehrwertsteuerbeträge für das „Centro
Svizzero“ in Mailand. Das publizierte Dokument, das dem EFD von der
„SonntagsZeitung“ vorgängig unterbreitet worden war, führte zur
Eröffnung einer Administrativuntersuchung, mit der Bundesrat Villiger
den Tessiner Rechtsanwalt und Professor Paolo Bernasconi beauftragte.
Insbesondere ging es um die Abklärung, ob die Schweiz in ihrem
Verhältnis zu einem anderen Land unkorrekt gehandelt habe.

Irrtümliche Annahme einer viel zu hohen Steuerschuld

In seinem Bericht kommt Paolo Bernasconi nach Befragung zahlreicher
Personen und Einsichtnahme in vielfältige (teils von der
„Sonntagszeitung“ zur Verfügung gestellte) Unterlagen zum Schluss, dass
eine unkorrekte Behandlung des italienischen Fiskus durch die Schweiz
nicht vorliege. Eines dieser Dokumente weist nach, dass die Summe von
4,6 Millionen Franken nicht der geschuldete Steuerbetrag, sondern der
steuerbare Liegenschaftswert war. Von diesem Irrtum ging man seinerzeit
auch im EFD aus, was die entsprechende interne Notiz erklärt.

Problematische Rekonstruktion eines Teilbetrags

Die Untersuchung hat weiter ergeben, dass der Betrag von umgerechnet
700‘000 Franken aufgeteilt wurde. Mit rund 244'000 Franken wurde die
belegte und von den Mailänder Steuerbehörden festgelegte Steuerschuld
beglichen. Somit scheidet eine Benachteiligung des italienischen Staates
durch die Schweiz aus. Problematischer ist die Rekonstruktion der
verbleibenden rund 468'000 Franken (umgerechneter Wert). Diese Summe
wurde dem damaligen, inzwischen verstorbenen Präsidenten des Schweizer
Hauses in Mailand überwiesen. Alle Indizien, wozu auch zwei gefälschte
Formulare der Mailänder Steuerbehörde gehören, weisen eher in die
Richtung eines Betrugs zulasten des Schweizer Hauses beziehungsweise
zulasten des Bundes.

Kurt Hauri vollumfänglich entlastet

Die Untersuchung hat ergeben, dass keine heutigen EFD-Beamten für die
betreffenden Zahlungen oder für eine allfällig mangelhafte Aufsicht
darüber verantwortlich sind. Deshalb empfiehlt der
Untersuchungsbeauftragte keine verwaltungsrechtlichen oder
organisatorischen Massnahmen. Der Untersuchungsbericht Bernasconis
stellt ferner klar, dass die Angelegenheit vom damaligen Präsidenten des
Schweizer Hauses im Einvernehmen mit dem damaligen Direktor der Eidg.
Finanzverwaltung und dessen Kassendiensten entschieden und veranlasst
wurde. Sämtliche Zahlungen sind ohne irgendwelche Beteiligung des
damaligen Chefs der EFD-Rechtsabteilung und heutigen EBK-Präsidenten
Kurt Hauri erfolgt.  Kurt Hauri ist somit vollumfänglich entlastet.

Der Untersuchungsbeauftragte empfiehlt hingegen aus zwei Gründen die
Weiterleitung des Dossiers an die Bundesanwaltschaft: Erstens weil sich
daraus strafrechtlich relevante Hinweise auf den Verbleib der
ungeklärten Zahlung von ca. 468'000 Franken ergeben könnten. Und
zweitens, weil nicht auszuschliessen ist, dass ein ehemaliger Beamter
mit der Uebergabe der Dokumente das Amtsgeheimnis verletzt hat.

16. März 2001