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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Analyse der letzten Wiederwahl von Beamtinnen und Beamten in der Bundesverwaltung

PRESSEMITTEILUNG

Analyse der letzten Wiederwahl von Beamtinnen und Beamten in der
Bundesverwaltung

Mit 21'885 Personen im Beamtenstatus wurde Ende 2000 ein
Wiederwahlverfahren durchgeführt.  Davon wurden 1'470 Personen nicht
mehr bzw. in ein verändertes Anstellungsverhältnis wieder gewählt. Die
neue Amtsdauer endet mit dem Inkrafttreten des BPG.

Das Bundespersonalgesetz (BPG) soll das Beamtengesetz (BtG) am 1. Januar
2002 ablösen. Da die vierjährige Amtsdauer am 31. Dezember 2000 zu Ende
ging, musste für 21'885 Beamtinnen und Beamte der Bundesverwaltung inkl.
ETH-Rat, eidg. Rekurskommissionen und Parlamentsdienste ein
Wiederwahlverfahren durchgeführt werden. Der Bundesrat hat bereits am 3.
Mai 2000 die entsprechende Wahlverordnung genehmigt.

Beamtinnen und Beamte, deren Dienstverhältnis für die neue Amtsdauer
unverändert weiterdauert, wurden stillschweigend wieder gewählt. Eine
Wiederwahlmassnahme war für Personen nötig, deren Dienstverhältnis
aufgelöst oder verändert wurde oder während der neuen Amtsdauer
verändert wird (z.B. andere Funktion, Veränderung von
Beschäftigungsgrad, Besoldungsklasse oder Dienstort).

Im Zeitpunkt der Wiederwahlen (September 2000) arbeiteten in der
Bundesverwaltung 21'885 Beamtinnen und Beamte. Somit waren 47,7 % der
45'892 Mitarbeitenden im Beamtenstatus beschäftigt. Während Jahrzehnten
betrug der Anteil 64 - 70 %. 1'470 Personen im Beamtenstatus (1997:
5'392) waren von einer Wiederwahlmassnahme betroffen. Die deutlich
kleinere Zahl  ist darauf zurückzuführen, dass die Reorganisationen in
der Verwaltung abgeschlossen und ihre personalrechtlichen Folgen
grösstenteils umgesetzt worden sind. 1'295 Personen (1997: 3'153) haben
mit der zuständigen Stelle die Wiederwahlmassnahme im gegenseitigen
Einvernehmen vereinbart. Mit 175 Beamtinnen/Beamten konnte keine
Einigung erzielt werden. In diesen Fällen musste die Wiederwahlmassnahme
mit beschwerdefähiger Verfügung einseitig angeordnet werden (1997: 2'239
Verfügungen). Der deutlich gestiegene Anteil der einvernehmlich
vereinbarten Wiederwahlmassnahmen (88 %, 1997: 58 %) lässt darauf
schliessen, dass der Vertragsgedanke in der Bundesverwaltung bereits
Fuss gefasst hat.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Peter Helbling, Eidg. Personalamt, Tel: 031 322 62 68

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15.3.2001