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Direkte Steuern: Vereinfachung des Veranlagungsverfahrens

PRESSEMITTEILUNG

Direkte Steuern: Vereinfachung des Veranlagungsverfahrens

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung mehrere Verordnungen zum
Steuerharmonisierungsgesetz und zur direkten Bundessteuer
verabschiedet.  Damit werden die kürzlich vom Parlament beschlossenen
Massnahmen zur Vereinfachung und Koordination des Veranlagungsverfahrens
bei den direkten Steuern weiter konkretisiert.

Seit Anfang 2001 wenden 23 Kantone bei den natürlichen Personen das
System der einjährigen Postnumerandobesteuerung für die direkten Steuern
des Kantons, der Gemeinden und des Bundes an. Der Bundesrat wird in der
zweiten Jahreshälfte einen Bericht verabschieden, in dem er die
vollständige Vereinheitlichung der zeitlichen Bemessung vorschlagen
wird. In gewissen technischen Bereichen drängte sich jedoch eine
unverzügliche Anpassung der Rechtsgrundlagen auf.

Die Verordnung über die pauschale Steueranrechnung wurde im Hinblick auf
die neuen Regeln zur zeitlichen Bemessung angepasst. Die revidierte
Verordnung tritt auf den rückwirkend 1. Januar 2001 in Kraft und gilt
für die nach dem 31. Dezember 2000 fällig gewordenen Erträge.

Der Bundesrat hat mit einer weiteren Vereinfachung die Kantone
ermächtigt, für die am 1. März 2002 fällig werdenden direkten
Bundessteuern der Steuerperiode 2001 auf die provisorische
Rechnungsstellung  für einen Betrag von unter 300 Franken zu verzichten.

Weiter hat der Bundesrat die erste Verordnung zum
Steuerharmonisierungsgesetz verabschiedet. Ziel dieser Verordnung ist
die Vereinfachung der Veranlagungsverfahren bei einem Wohnsitzwechsel
einer Person von einem Kanton in einen anderen sowie bei Steuerpflicht
einer Person in mehreren Kantonen. Um die Zuständigkeit für die
Ermittlung der direkten Steuern der Kantone und des Bundes einem
einzigen Kanton zuzuweisen, wurde auch die Verordnung über die zeitliche
Bemessung der direkten Bundessteuern bei natürlichen Personen geändert.

Diese neuen Verordnungsbestimmungen treten gleichzeitig mit dem
Bundesgesetz vom

 15. Dezember 2000 zur Koordination und Vereinfachung der
Veranlagungsverfahren
für die direkten Steuern im interkantonalen Verhältnis in Kraft. Die
Referendumsfrist für dieses Gesetz läuft noch bis zum 7. April 2001 und
es ist ein rückwirkendes Inkrafttreten auf den 1. Januar 2001
vorgesehen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Jean-Blaise Paschoud, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 323 52
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9.3.2001