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Politische Ausgewogenheit in der Bundesverwaltung

PRESSEMITTEILUNG

Politische Ausgewogenheit in der Bundesverwaltung

Der Bundesrat hält fest, dass die Parteizugehörigkeit bei der
Kader-Rekrutierung auch in Zukunft kein Entscheidkriterium ist. In
seiner heutigen Antwort auf das Postulat von Jakob Freund (SVP/AR) weißt
er darauf hin, dass das demokratische Grundrecht, sich parteipolitisch
zu engagieren, nicht gegen die Möglichkeit zu einer erfolgreichen
Laufbahn im öffentlichen Dienst ausgespielt werden darf.

Mit seinem Postulat ersuchte Nationalrat Freund den Bundesrat,
verschiedene Massnahmen zur „Sicherung der Transparenz und der
politischen Ausgewogenheit der Bundesverwaltung“ zu prüfen:

- die Offenlegung der Parteizugehörigkeit von Chefbeamtinnen und
Chefbeamten
- die Schaffung einer Ombudsstelle zur Gewährleistung der politischen
Ausgewogenheit in der Zusammensetzung des Kaders der Bundesverwaltung,
insbesondere bei deren Rekrutierung.

In seiner Antwort hält der Bundesrat fest, dass bei der Auswahl der
Kader Qualifikationsmerkmale wie Fach- und Sozialkompetenz,
Führungsqualitäten und Berufserfahrung im Vordergrund stehen. Zur
Besetzung von Kaderstellen werden vermehrt ausgebaute Auswahlverfahren
(Assessment) eingesetzt. Die Parteizugehörigkeit ist kein
Entscheidkriterium. Parteipolitisch einseitige Rekrutierungspraktiken
sind staatspolitisch problematisch und entsprechen nicht der gängigen
Praxis. Das demokratische Grundrecht, sich parteipolitisch zu
engagieren, darf nicht gegen die Möglichkeit zu einer erfolgreichen
Laufbahn im öffentlichen Dienst ausgespielt werden. Die Offenlegung der
Parteizugehörigkeit bleibt aus Gründen des Datenschutzes problematisch.

Die im Postulat gemacht Vermutung, dass es bei Chefbeamtinnen und
Chefbeamten nach einem Wechsel der Departements- bzw. Amtsleitung zu
besonders hohen Fluktuationszahlen gekommen wäre, kann die Statistik
nicht bestätigen. Im Bundespersonalgesetz (BPG) sind die
Kündigungsgründe abschliessend aufgezählt. Die Parteizugehörigkeit ist
nicht erwähnt.

Der Bundesrat hat auf Empfehlung der Geschäftsprüfungskommissionen der
Eidgenössischen Räte seit dem 1. Oktober 2000 eine neutrale
Vertrauensstelle für das Bundespersonal der zivilen Departemente und der
Bundeskanzlei eingerichtet. Die bereits existierende Ombudsstelle des
Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)
besteht weiter.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die heutige Praxis in der
Stellenbesetzung und die bereits bestehenden Vertrauensstellen dem
Anliegen des Postulanten weitgehend entgegenkommen und kein weiterer
Handlungsbedarf besteht.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Daniel Hirsbrunner, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 01

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9.3.2001