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Keine eidgenössische Erbschaftssteuer

PRESSEMITTEILUNG

Keine eidgenössische Erbschaftssteuer

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die kantonalen Erbschafts- und
Schenkungssteuern nicht zugunsten einer entsprechenden eidgenössischen
Steuer aufgegeben werden können. Dies ganz unabhängig vom
Verwendungszweck einer solchen neuen Steuer. So lautet die Antwort, die
er heute Nationalrat Josef Zisyadis (PdA/VD) erteilt hat, welcher in
seiner Motion den Ersatz der kantonalen durch eine eidgenössische Steuer
forderte. Diese sollte je hälftig den Kantonen übertragen werden und der
AHV-Finanzierung dienen. Der Bundesrat beantragt jedoch die Ablehnung
dieser Motion.

Nach Ansicht des Motionärs würden sich die sozialen und regionalen
Ungleichheiten nur noch weiter verstärken, wenn man diese Steuer mit all
den bekannten Disparitäten weiterhin bei den Kantonen belässt. Der
Bundesrat, der in den letzten Jahren verschiedentlich zum Thema einer
eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer Stellung beziehen
musste, weist darauf hin, dass die verfassungsmässige Kompetenz zur
Erhebung von Erbschafts- und Schenkungssteuern allein bei den Kantonen
liegt. Die Einführung einer solchen eidgenössischen Steuer würde daher
zunächst die Schaffung einer entsprechenden Verfassungskompetenz und
deren Annahme durch Volk und Stände voraussetzen.

Die Erbschafts- und Schenkungssteuern bilden jedoch für die Kantone und
Gemeinden nach wie vor ein wichtiges Steuersubstrat. Resultierte für sie
daraus im Jahre 1996 ein Aufkommen von rund 1,1 Mia Franken, hat sich
dieser Betrag im Jahre 1998 (das ist die neueste verfügbare Zahl) auf
rund 1,3 Mia Franken erhöht.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass massvolle Erbschafts- und
Schenkungssteuern sozial und gerecht sind. Hingegen handelt es sich um
ein kantonales Steuersubstrat, das nicht zugunsten einer entsprechenden
eidgenössischen Steuer aufgegeben werden kann. Dies ganz unabhängig vom
Verwendungszweck einer solchen neuen Steuer. Vielmehr muss es aufgrund
dieser Sachlage darum gehen, die heute noch sehr unterschiedlichen
kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern zu harmonisieren.

Für die Vorbereitung der neuen Finanzordnung 2007, welche die geltende,
im Jahre 2006 auslaufende Ordnung ersetzen soll, ist ein
Vernehmlassungsverfahren geplant, das noch im Jahre 2001 durchgeführt
werden soll. Der Bundesrat wird im Rahmen der Verabschiedung der
Vernehmlassungsvorlage auch prüfen, ob er die Schaffung der genannten
Bundeskompetenz zur formellen Harmonisierung der kantonalen Erbschafts-
und Schenkungssteuern zur Diskussion stellen wird. Dies würde jedoch
bedingen, auf eine eidgenössische Erbschafts- und Schenkungssteuer zu
verzichten.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Gotthard Steinmann, Eidg. Steuerverwaltung, Tel 031 322 74 34

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9.3.2001