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Keine Abschaffung des Umsatzstempels

PRESSEMITTEILUNG

Keine Abschaffung des Umsatzstempels

In seiner heutigen Antwort an Nationalrat Hans Kaufmann (SVP, ZH)
stellt der Bundesrat klar, dass er die vom Motionär geforderte
Abschaffung der Umsatzabgabe und den ebenfalls geforderten Verzicht auf
Kompensationsmassnahmen nicht unterstützen kann. Er beantragt deshalb
die Ablehnung der Motion.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass in den letzten Jahren vermehrt der
Ruf nach einer teilweisen oder gänzlichen Abschaffung der vom Bund
erhobenen Umsatzabgaben erhoben worden ist. So sind denn auch diverse
Entlastungen bei der Umsatzabgabe vorgenommen worden. Es sei hierbei an
die Teilrevisionen von 1991, 1999 und 2000 (letztere beide sogar im
Dringlichkeitsverfahren) erinnert. Sie sind nicht zuletzt vor dem
Hintergrund der Globalisierung der Märkte und der damit
zusammenhängenden massiven Verschärfung des Wettbewerbdrucks zwischen
den einzelnen Finanzplätzen zu sehen.

Die mit der vorliegenden Motion geforderte Abschaffung der Umsatzabgabe
und der ebenfalls geforderte Verzicht auf Kompensationsmassnahmen kann
vom Bundesrat nicht unterstützt werden und wäre nicht zu verantworten.
Die Umsatzabgabe muss als Steuerquelle des Bundes erhalten bleiben (2000
belief sich der Ertrag dieser Steuer auf 2,8 Milliarden Franken); eine
Abschaffung wäre aus finanzpolitischer Sicht und in der absehbaren
Zukunft nicht zu verkraften.

Schliesslich sei auch daran erinnert, dass der Bundesrat die durch eine
Volksinitiative geforderte Einführung einer Kapitalgewinnsteuer ablehnt.
Es wäre dem Stimmbürger wohl nur schwerlich erklärbar, weshalb den
Personen, welche durch Börsengeschäfte teilweise grössere, nicht
steuerbare Gewinne erzielen, nun auch noch die vergleichsweise sehr
moderate Umsatzabgabe erlassen werden sollte. Im Übrigen ist darauf
hinzuweisen, dass die Umsätze beim Handel mit Wertpapieren - um eine
Überschneidung mit der Emissionsabgabe und der Umsatzabgabe zu vermeiden
- von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Markus Leibundgut, Eidg. Steuerverwaltung, Tel 031 323 51 62

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
unter der Rubrik "Hot Spot" auf unserer Website www.efd.admin.ch.

9.3.2001