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Bundesrat lehnt Aufhebung des Bankgeheimnis ab

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat lehnt Aufhebung des Bankgeheimnis ab

In seiner heutigen Antwort auf eine Motion von Nationalrat Pierre
Tillmanns lehnt der Bundesrat die Aufhebung des schweizerischen
Bankgeheimnis ab.

Der Bundesrat teilt mit dem Motionär weder die Ansicht, dass ein
Grossteil der auf schweizerischen Banken angelegten Gelder mit
unlauteren Mitteln erworben worden sind, noch die Auffassung, dass die
zur Verfügung stehenden Mittel zur Bekämpfung von Missbräuchen des
Bankgeheimnisses nicht wirksam seien. Gerade eine strenge
Missbrauchsbekämpfung, in Verbindung mit moderaten Steuersätzen und
einer genügend hohen Quellensteuer auf Vermögenserträgen, wie dies in
der Schweiz der Fall ist, erachtet der Bundesrat als beste
Voraussetzung, um die Steuergesetze gegenüber den Steuerpflichtigen
durchsetzen zu können.

Im Zusammenhang mit der EU-Betrugsbekämpfung, wo das Problem allerdings
nicht beim Bankgeheimnis liegt, ist der Bundesrat bereit, mit der EU
nach einer befriedigenden Lösung für die Problematik des gewerbsmässigen
Betrugs von indirekten Steuern und Subventionen im Zusammenhang mit dem
Warenverkehr zu suchen. Dasselbe gilt auch im Bereich der
Zinsenbesteuerung, wo die Schweiz im Sinne einer konstruktiven
Zusammenarbeit mit der EU unter Wahrung des Bankgeheimnisses nach Wegen
sucht, um die Umgehung der EU-Zinsenbesteuerung durch Ausweichen auf die
Schweiz möglichst unattraktiv zu machen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Eric Hess, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. : 031 322 71 51

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9.3.2001