Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Steuerflucht und Amtshilfeabkommen mit der EU

PRESSEMITTEILUNG

Steuerflucht und Amtshilfeabkommen mit der EU

Die Sozialdemokratische Fraktion schlug in einer Interpellation zum
Thema Steuerflucht den Abschluss eines bilateralen Amtshilfeabkommens
für Steuerhinterziehung und Zollvergehen mit der EU vor. In seiner heute
erteilten Antwort erachtet der Bundesrat ein solches Abkommen in
steuerlicher Hinsicht nicht für notwendig; er geht jedoch davon aus,
dass in der Frage der Zollvergehen möglichst rasch Verhandlungen mit der
EU aufzunehmen seien.

Der Bundesrat präzisiert, dass diese Interpellation zwar Bezug auf die
Beschlüsse am EU-Gipfel von Santa Maria de Feira betreffend die
Besteuerung grenzüberschreitender Zinszahlungen nimmt, dass sie aber vor
allem Fragestellungen enthält, welche sich auf den Bericht des
Fiskalkomitees der OECD betreffend den Zugang zu Bankinformationen für
steuerliche Zwecke beziehen.

In seiner Antwort geht der Bundesrat auf die verschiedenen Massnahmen
ein, die die Schweiz auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit
insbesondere gegenüber der EU ins Auge fasst. Nach Meinung des
Bundesrats ist ein automatisches Meldeverfahren kein gangbarer Weg; zu
prüfen ist vielmehr eine Zahlstellensteuer auf Zinsen ausländischer
Kapitalanlagen.

Aus der Sicht des Bundesrates bedingen weder die Beschlüsse von Santa
Maria de Feira noch der Bericht des Fiskalkomitees der OECD über den
Zugang zu Bankinformationen für steuerliche Zwecke den Abschluss eines
Amtshilfeabkommens mit der EU im Steuerbereich, welches eine
Zusammenarbeit in Steuerhinterziehungsfällen vorsieht. Hingegen ist der
Bundesrat gewillt, zusammen mit der EU möglichst rasch eine Lösung zu
finden, um gewisse Zollvergehen, insbesondere den teilweise von der
Schweiz aus organisierten Zigarettenschmuggel, wirksam zu bekämpfen.

Was das schweizerische Bankgeheimnis angeht, hat der Bundesrat im
Zusammenhang mit den Bestrebungen der EU zur Sicherung der Besteuerung
grenzüberschreitender Zinszahlungen und dem Bankgeheimnisbericht des
Fiskalkomitees der OECD wiederholt bekannt gegeben, dass es nicht zur
Disposition stehe. Dazu gehört auch dessen Unteilbarkeit. Es
widerspricht der schweizerischen Rechtsauffassung, ausländische
Bankkunden anders zu behandeln als schweizerische Bankkunden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Eric Hess, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 71 51

Weiterführende Informationen zu aktuellen Medienmitteilungen finden Sie
im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

9.3.2001