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Keine Steuerabzüge für Kosten aus gemeinnütziger Arbeit

PRESSEMITTEILUNG

Keine Steuerabzüge für Kosten aus gemeinnütziger Arbeit

Der Bundesrat hat heute den eidg. Räten die Ablehnung eines Postulats
empfohlen, mit welchem die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft
und Abgaben anregte, die Möglichkeit von Steuerabzügen für durch die
Ausübung gemeinnütziger Arbeit verursachte Aufwendungen zu prüfen.

Zwar unterstützt der Bundesrat die Bemühungen, die im gegenwärtigen
UNO-Jahr der Freiwilligkeit zur Förderung der Freiwillligenarbeit
unternommen werden; er erachtet aber das Steuerrecht als ein dafür
ungeeignetes Mittel: Zum einen muss ein Steuersystem die für den
Finanzbedarf notwendigen Einnahmen zu generieren und sollte möglichst
nicht ausserfiskalischen Zielsetzungen dienen.

Zum andern kennt das bestehende Recht bereits Steuerabzüge zu Gunsten
natürlicher Personen, die im engeren oder weiteren Sinn der
Gemeinnützigkeit Rechnung tragen. Es muss sich dabei aber immer um
Geldleistungen handeln. Damit soll einerseits das heikle Problem der
Bewertung einer Sach- oder Dienstleistung ausgeschlossen werden.
Anderseits soll verhindert werden, dass jede steuerpflichtige Person die
Gemeinnützigkeit selber definieren kann.

Schliesslich liesse sich eine Ausdehnung der steuerlichen
Abzugsfähigkeit, wie sie im Postulat gefordert wird, auch nicht
praktikabel ausgestalten und schon gar nicht kontrollieren. Die Folge
wären zahlreiche zusätzliche Vorschriften, die der erklärten Absicht des
Bundesrats, das Steuersystem möglichst einfach und transparent zu
gestalten, klar zuwiderlaufen würden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Paul Weidmann, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. : 031 322 74 08

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9.3.2001