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Neugestaltung des Finanzausgleich und der Aufgaben: Botschaft noch in diesem Jahr

PRESSEMITTEILUNG

Neugestaltung des Finanzausgleich und der Aufgaben: Botschaft noch in
diesem Jahr

Der Bundesrat will die Botschaft zur Neugestaltung des Finanzausgleichs
und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) noch im laufenden Jahr
verabschieden, so dass es den eidgenössischen Räten möglich sein sollte,
das Verfassungspaket in der laufenden Legislatur zu schnüren. In ihrer
gestrigen Antwort auf zwei gleichlautende Interpellationen hält die
Landesregierung fest, dass die NFA ein staats- und finanzpolitisch
wichtiges, aber auch sehr komplexes Vorhaben sei, dessen Realisierung
Zeit brauche.

In Ihren gleichlautenden Interpellationen hatten Ständerat Dick Marty
(FDP/TI) und Nationalrat François Lachat (CVP/JU) Bezug genommen auf
eine Pressekonferenz vom 9. November 2000, an der Bundesrat Kaspar
Villiger und Regierungsrat Hans Lauri, Präsident der
Finanzdirektorenkonferenz, erklärt hatten, die NFA werde frühestens im
Jahre 2006 in Kraft treten. Sie fragten an, was der Bundesrat zu tun
gedenke, um zu verhindern, dass die Steuerbelastungsunterschiede unter
den Kantonen weiter zunehme. Während steuerlich attraktive Kantone wie
Zug, Schwyz oder Nidwalden ihre Steuern senken könnten, so kritisierten
sie, sei es den Westschweizer Kantonen nicht möglich, in diesem
ungleichen Konkurrenzkampf zu bestehen.

Die NFA löste den NFA ab

Die Abkürzung NFA wurde lange Zeit verwendet für den Ausdruck „Neuer
Finanzausgleich“. Weil aber finanzpolitische Fragen dieses Projekt nicht
allein prägen, sondern vielmehr auch in hohem Masse staatspolitische
Ziele angestrebt werden, hat die Projektleitung im vergangenen Herbst
beschlossen, den Namen des Projektes seiner wirklichen Tragweite
anzupassen. Diese reicht von der weit gehenden Entflechtung von Bundes-
und Kantonsaufgaben, über mehr ungebundenen Finanzspielraum der Kantone
bis hin zu neuen Zusammenarbeitsformen. NFA steht darum heute für
Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und
Kantonen.

Der Bundesrat sieht nun aber keine Möglichkeit, bis zum Inkrafttreten
der NFA der kritisierten Entwicklung mit finanziellen Mitteln
entgegenzutreten. Durch eine zwischenzeitliche substanzielle Verstärkung
des heutigen Finanzausgleichs würde der spätere Übergang vom heutigen
zum neuen System nur noch weiter erschwert.  Zur Beruhigung der
Interpellanten hält
 der Bundesrat auch fest, glücklicherweise sei festzustellen, dass die
interkantonalen Steuerbelastungsunterschiede über alle Kantone und die
ganzen 90er Jahre gesehen weitgehend stabil geblieben seien.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:  Daniel Eckmann, Delegierter für Kommunikation des Eidg.
Finanzdepartementes, Tel. 031 322 63 01

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1.3.2001