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Energie besteuern: Ja, aber erst später

PRESSEMITTEILUNG

Energie besteuern: Ja, aber erst später

Der Bundesrat lehnt es aus staatspolitischen Gründen ab, in der
laufenden Legislaturperiode einen neuen Verfassungsartikel für eine
Verlagerung der Steuerbelastung zur Energie zu unterbreiten. Die
Ablehnung der sogenannten Grundnorm in der Volksabstimmung vom 24.
September 2000 gebiete eine entsprechende Zurückhaltung, schreibt er in
seiner gestrigen Antwort auf eine Interpellation von Nationalrätin Dorle
Vallender (FDP/AR). Die Einführung der Energiebesteuerung zu einem
späteren Zeitpunkt ist für den Bundesrat dagegen denkbar.

Laut Vallender hat die Energielenkungsabgabe für die Umwelt in der
Volksabstimmung einen Achtungserfolg erzielt. Sie fragte den Bundesrat
darum an, ob und in welcher Form er den Gedanken der Einführung einer
ökologischen Steuerreform - beispielsweise im Rahmen der Revision der
Bundesfinanzordnung 2006 - weiter zu verfolgen gedenke.

Da die Vernehmlassung zur Neuen Finanzordnung bereits in diesem Frühjahr
eröffnet werden soll, verzichtet der Bundesrat auf eine Neuauflage der
Energiebesteuerung, denn dem Volksverdikt soll gebührend Rechnung
getragen werden. Grundsätzlich betrachtet er aber die aufkommensneutrale
Verlagerung der Steuerbelasatung zur Energie als wichtiges Postulat der
Umwelt-, Klima- und Energiepolitik und befürwortet darum die
Stossrichtung der Grundnorm nach wie vor. Aus diesem Grunde und unter
Berücksichtigung des in der Volksabstimmung erzielten Resultats erachtet
er es als legitim, nach Ablauf einer Frist von einigen Jahren die Frage
der Verlagerung der Steuerbelastung zur Energie erneut zu prüfen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 60 09

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1.3.2001