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Verwendung von Goldreserven der Nationalbank

PRESSEROHSTOFF

Verwendung von Goldreserven der Nationalbank
Stiftung solidarische Schweiz

Mit der Anpassung der Bundesverfassung vom 18. April 1999 wurde die
Möglichkeit geschaffen, die Goldbestände der Nationalbank neu zu
beurteilen. Die Überprüfung hat ergeben, dass die Nationalbank Mittel im
Gegenwert von 1300 Tonnen Gold für die Führung ihres geld- und
währungspolitischen Auftrages nicht mehr benötigt. Am 5. März 1997 hat
der Bundesrat vorgeschlagen, als zukunftgerichtetes neues Solidarwerk
der Schweiz eine Solidaritätsstiftung ins Leben zu rufen und diese mit
den Erträgen aus einem Vermögen von 500 Tonnen Gold zu finanzieren. Um
die Verwendung der überschüssigen Goldreserven ist in der Folge eine
breite Diskussion ausgebrochen. Die Meinungen über die Verwendung der
restlichen 800 Tonnen Gold sind geteilt. Die SVP möchte die
Solidaritätsstiftung verhindern und sämtliche überschüssige Goldreserven
in den AHV-Ausgleichsfonds geben.

Durch die Anpassung des Geld- und Währungsartikels (Artikel 99 BV) im
Rahmen der Reform der Bundesverfassung sowie mit dem Inkrafttreten des
neuen Bundes-gesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel auf den 1.
Mai 2000 wurde die formelle Goldbindung des Schweizer Frankens
beseitigt. In der Realität hat diese Goldbindung jedoch schon seit einem
Vierteljahrhundert nicht mehr existiert. Aufgrund der rechtlichen
Bestimmungen über Goldparität, Goldeinlöse- und Golddeckungspflicht
musste die SNB ihre Goldbestände aber zu einem Preis bilanzieren, der
weit unter dem Marktpreis lag. Sie konnte auch keine An- und Verkäufe
von Gold tätigen. Mit der Aufhebung der Goldbindung wurde der SNB nun
eine marktnahe Bewertung ihrer Goldreserven ermöglicht. Der damit
generierte Aufwertungsgewinn drängte eine Überprüfung des notwendigen
Bestandes an Währungsreserven auf, welche die SNB zur Führung ihrer
geld- und währungspolitischen Aufgaben benötigt.

Gestützt auf die im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der Botschaft über
einen neuen Geld- und Währungsartikel in der Bundesverfassung gemachten
Untersuchungen sowie im Einvernehmen mit der SNB ist der Bundesrat zum
Schluss gekommen, dass die SNB nebst ihren Devisenreserven zusätzliche
Währungsreserven in der Höhe von rund 1300 Tonnen Gold halten sollte. Da
die SNB zum Zeitpunkt der Aufhebung der Goldbindung über Goldbe-stände
in der Höhe von rund 2600 Tonnen Gold verfügte, stehen 1300 Tonnen Gold
bzw. deren Verkaufserlös zur Verwendung für anderweitige Zwecke zur
Verfügung.

Die Bewertung dieses Vermögens von 1300 Tonnen Gold ist mit Unsicherheit
verbunden. Es ist in Betracht zu ziehen, dass die Goldpreisentwicklung
in der Vergangenheit starken Schwankungen unterlegen war. Zudem ist der
Gegenwert des Goldvermögens in Schweizer Franken vom Dollarkurs
abhängig, da die Goldverkäufe in der Regel gegen Dollar erfolgen. Bei
einem Goldpreis von 15 000 Franken pro Kilo würden die 1300 Tonnen 19,5
Milliarden Franken entsprechen. Bei einem um 2000 Franken niedrigeren
Kilopreis liessen sich noch 16,9 Milliarden Franken lösen. Auch die
Erträge, welche sich künftig auf diesem Sondervermögen erzielen lassen,
sind schwierig zu schätzen. Bei einem Realzins von 2,5 Prozent würden
auf dem Vermögen von 19,5 Milliarden Franken jährliche Erträge in der
Höhe von knapp 490 Millionen Franken anfallen. Bei einem Realzins von
3,5 Prozent würden gut 680 Millionen Franken erzielt. Ein Vermögen von
16,9 Milliarden Franken würde bei einem realen Zins von 2,5 Prozent rund
420 Millionen Franken und bei einem Zins von 3,5 Prozent gut 590
Millionen Franken abwerfen.

Stiftung solidarische Schweiz

Am 5. März 1997 hat der Bundesrat das Projekt Stiftung solidarische
Schweiz lanciert. Es bezweckt, einen Anteil von 500 Tonnen aus den
überschüssigen Goldreserven der Nationalbank in das Vermögen einer
unabhängigen Stiftung zu überführen. Auf der Basis der
Vernehmlassungsergebnisse wurde ein Gesetzesentwurf erarbeitet und im
Mai 2000 ans Parlament verabschiedet.

Der Bundesrat beabsichtigt, mit der Stiftung solidarische Schweiz ein
Instrument zu schaffen, welches die Solidarität in der Schweiz und im
Ausland stärken hilft. Er hat vorgesehen, die Stiftung vorläufig auf 30
Jahre zu befristen. Zweck der Stiftung ist es, die Ursachen von Armut,
Not und Gewalt zu bekämpfen und deren Folgen zu lindern. Sie will die
Betroffenen bei der Gestaltung einer menschenwürdigen Zukunft
unterstützen. Die Stiftung unterstützt nicht einzelne Personen direkt,
sondern finanziert ausschliesslich Projekte.

Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben orientiert sich die Stiftung am
Leitgedanken der Prävention. Aus diesem Grunde soll sie nach dem Willen
des Bundesrats mit ihrer Tätigkeit der Situation der jungen Generation
besonders Rechnung tragen. Da die Chancen und Perspektiven der jungen
Generation auf den Bedingungen ihrer gesellschaftlichen Umwelt beruhen,
achtet die Stiftung bei ihrer Tätigkeit insbesondere darauf, den Kindern
und Jugendlichen Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen.

Innerhalb dieses Spielraums setzt der Stiftungsrat alle vier Jahre
gezielt Schwerpunkte. Das daraus abgeleitete Tätigkeitsprogramm bildet
die Grundlage der Projektausschreibung: Die Stiftung lädt private und
öffentliche Partnerorganisationen dazu ein, konkrete Projektvorschläge
einzureichen. Die Stiftung finanziert die Projekte und führt eine
begleitende Kontrolle durch. Die Stiftung wird also selbst nicht
operativ tätig. Ihre Tätigkeit konkurrenziert auch jene des Staates
nicht, sondern ergänzt sie. Die Stiftungsmittel sollen gleichgewichtig
im In- und Ausland eingesetzt werden. Die Instrumente der Stiftung
umfassen neben der Projektfinanzierung zwei weitere Leistungsarten: Die
Stiftung kann in Fällen ausserordentlicher Not auch Soforthilfe leisten.
Ferner verleiht sie periodisch einen Solidaritätspreis, mit dem
wegweisende Projekte gewürdigt werden sollen. Das verantwortliche Organ
der Stiftung ist der sieben- bis elfköpfige Stiftungsrat, dessen
Mitglieder vom Bundesrat ernannt werden.

Verwendung der restlichen überschüssigen Goldreserven

Der Bundesrat hat über die Verwendung der restlichen 800 Tonnen Gold,
welche nach Abzug der 500 Tonnen für die Stiftung verbleiben, zwei
Varianten in die Vernehmlassung gegeben: Der erste Vorschlag sah vor,
mit den Erträgen zunächst eine Bildungsinitiative im Bereich der neuen
Informations- und Kommunikationstechnologien zu finanzieren.
Anschliessend sollten die Mittel für Übergangsleistungen im Bereich der
AHV eingesetzt werden. Der zweite Vorschlag sah einen Schuldenabbau bei
Bund und Kantonen vor. Insgesamt haben sich zur Verwendung der 800
Tonnen Gold 88 Vernehmlasser geäussert. Das Spektrum der Stellungnahmen
ist breit und zeigt unterschiedliche Positionen und Präferenzen auf.

Im Rahmen der Vernehmlassung haben die Kantone und die meisten Parteien
ihre Zustimmung zur Schaffung der Stiftung solidarische Schweiz
bekräftigt.

Goldinitiative der SVP

Am 30. Oktober hat die Schweizerische Volkspartei die Initiative
„Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds (Goldinitiative)“ mit
125'372 Unterschriften eingereicht. Die Initiative sieht vor,
Währungsreserven oder deren Erträge, wenn sie für geld- und
währungspolitische Zwecke nicht mehr benötigt werden, von der SNB auf
den Ausgleichs-fonds der AHV zu übertragen sowie die Einzelheiten
die-ser Übertragung vom Gesetzgeber regeln zu lassen.

Dem Wortlaut nach erstreckt sich die Initiative daher nicht nur auf das
einmalig aufgrund der Aufhebung der Goldbindung des Frankens entstandene
Sonderver-mögen in der Höhe von 1300 Tonnen Gold. Der Initiativtext
charakterisiert die auf den AHV-Ausgleichsfonds zu übertragenden
Finanzmittel vielmehr abstrakt als „Währungsreserven, die für die geld-
und währungspolitische Zwecke nicht mehr benötigt werden“. Er lässt
damit sowohl die Art (Gold, Devisenreserven, internationale
Zahlungsmittel) als auch die Höhe dieser für geld- und
währungspolitische Zwecke nicht mehr benötigten Währungsreserven offen.
Indem sie die Möglichkeit eröffnet, über das Sondervermögen im Wert von
1300 Tonnen Gold hinaus Währungsreserven der SNB dem AHV-Fonds
zufliessen zu lassen, nimmt sie zumindest in Kauf, dass die
verfassungsmässig gewährleistete Unabhängigkeit der SNB durch
Gesetzesänderung eingeschränkt werden kann. Der Bundesrat befürchtet
daher, dass die Annahme der Initiative von der Finanzwelt als Signal
einer Einschränkung der Autonomie der SNB verstanden werden könnte. Dies
hätte mit Bestimmtheit nachteilige Folgen für die Volkswirtschaft.

Im weiteren ist die Initiative in einer Weise formuliert, die zu
Konflikten mit den Ansprüchen, namentlich denjenigen der Kantone, an den
Gewinnen der SNB nach geltendem Recht führen könnten. Schliesslich
erweckt die Initiative zu Unrecht den Anschein, einen nachhaltigen
Beitrag zur Konsolidierung der AHV zu leisten. Sie könnte damit als
Vorwand missverstanden werden, die erforderlichen strukturellen
Anpassungen bei der Finanzierung der AHV aufzuschieben. Sie würde damit
zu einem späteren Zeitpunkt einen volkswirtschaftlich viel schwieriger
zu verkraftenden Anpassungsdruck erzeugen.

Die Goldinitiative ist mit zahlreichen Mängeln behaftet; sie ist in
erster Linie ein Instrument, um die Stiftung solidarische Schweiz zu
verhindern. Der Bundesrat lehnt aus diesen Gründen die Gold-initiative
ab.

Vorschlag der WAK des Ständerates

Die Rechtsgrundlage für die Übertragung des Sondervermögens in der Höhe
von 1300 Tonnen Gold an andere Zwecke soll eine Übergangsbestimmung zu
Art. 99 der Bundesverfassung bilden. Am 17. Mai 2000 hat der Bundesrat
in seiner Botschaft einen Vorschlag zu dieser Übergangsbestimmung
zusammen mit dem Entwurf des Gesetzes über die Stiftung solidarische
Schweiz zugeleitet. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des
Ständerats (WAK-S) ist im September auf diese Vorlage eingetreten und
hat angekündigt, dass sie den Übergangsartikel, wie ihn der Bundesrat
vorgeschlagen hat, konkretisieren und zu einem Gegenvorschlag zur
Goldinitiative der SVP entwickeln will.

Die WAK-S hat am 2. Februar einstimmig einen ersten Grundsatzentscheid
zur Verwendung der überschüssigen Goldreserven getroffen. Sie ist dabei
im wesentlichen der Empfehlung Vorschlag ihrer zu diesem Zwecke
eingesetzten Subkommission gefolgt. Der Vorschlag der WAK-S sieht vor,
das Sondervermögen im Wert von 1300 Tonnen Gold, welches die
Nationalbank als nicht mehr nötig bezeichnet hat, in einen
selbständigen, öffentlich-rechtlichen Fonds zu überführen. Dieses
Vermögen muss in seinem realen Wert erhalten werden. Es ist vorgesehen
das Vermögen während 30 Jahren zu bewirtschaften. Die daraus
entstehenden Erträge sollen drei Zweckbestimmungen zugeleitet werden.

Die WAK-S sieht vor, die Erträge aus dem Sondervermögen zu je gleichen
Teilen der AHV, den Kantonen und einer durch das Gesetz zu errichtenden
Stiftung zukommen zu lassen. Sie hat sich auch über die Ausrichtung der
Solidaritätsstiftung ausgesprochen, welche im Rahmen des Gesamtkonzepts
eine zentrale Rolle einnimmt. Die Subkommission hat angeregt, die
Stiftung als Werk der jungen Generation auszugestalten und ihren
Vertreterinnen und Vertretern eine prominenten Platz in den
Stiftungsorganen einzuräumen.

Der Bundesrat hat in Kenntnis der Vorschläge der WAK-S an seiner Sitzung
vom 24. Januar 2001 der Stossrichtung des Gesamtpakets im Grundsatz
seine Anerkennung gegeben.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

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28.2.2001